Forderungsanmeldung

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Fagorana
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#1

14.03.2014, 18:11

Halli hallo...

Kurzer Sachstandsbericht:

Wir haben für die Mandantin einen MB aus Warenlieferung beantragt, Schuldner hat Widerspruch erhoben. dann wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet...wir haben jetzt die Anspruchsbegründung an das streitige Gericht geschickt.

Ich soll jetzt eine Forderungsanmeldung machen mit

1. Forderung der Mandantin aus den entsprechenden Rechnungen
2. Gebühren aus dem Mahnbescheid, d.h ne 1/2 2300 und MB Gebühren sowie Gerichtskosten.
3. Weiter soll ich die Gebühren für das streitige Verfahren anmelden...also wohl die 3100...Terminsgebühr ist ja noch nicht angefallen...

wenn die Forderung dann angemeldet ist, soll die Klage zurückgenommen werden.

So, wie sieht jetzt meine Forderungsanmeldung aus...wie mache ich denn unsere Gebühren geltend, habe ja keinen Titel. Erstelle ich eine fiktive Rechnung und füge sie bei?

Bin hilflos....sollte das ganze auch noch online machen...hat mich total überfordert, deshalb mache ich es einfach zu Fuß/per Pedes mit der Hand und dem guten alten Schriftsatz!!!

...wenn Ihr mir helfen könnt.... :lol:

DANKE :P
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tweetyS
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#2

14.03.2014, 19:46

Du kannst nur die Kosten anmelden, die vor Insolvenzeröffnung angefallen sind. Das dürften wohl dann nur die Geschäftsgebühr + AP sowie Gebühren für MB zzgl. Gerichtskosten sein. (Ggf. auch die MWSt.) Als Beleg kannst Du die Kostenrechnung des Mahngerichts beifügen sowie Euer erstes Anschreiben an den Schuldner, aus dem sich Eure Gebühren ergeben - sofern vorhanden.

Ich weiß nicht, ob Du das hast, weil Du von einem Schriftsatz "redest". Es gibt Forderungsanmeldungsformulare. Ggf. beim Inso-Verwalter anfordern.
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Kanzleihund
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#3

15.03.2014, 09:29

Du mußt die Forderung weder online anmelden, noch mußt Du ein bestimmtes Formular verwenden.

Hat Euer Mandat einen (verlängerten) Eigentumsvorbehalt vereinbart? Dann unbedingt die Aussonderung noch vorhandener Waren verlangen. Zieht der Insolvenzverrwalter die Forderungen gegenüber den Kunden des Schuldners ein, stehen diese u.U. Eurem Mandanten zu.
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#4

16.03.2014, 13:25

Vielen lieben Dank TewwtyS...hast mir sehr geholfen... :huepf
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#5

16.03.2014, 13:27

Hallo Kanzleihund

Eigentumsvorbehalt...weiß ich nicht, muss ich morgen mal gucken und mit meinem Chef besprechen...vielleicht hat man dann ja schon eher die Möglichkeit an Kohle zu kommen. Ansonsten kommt doch eigentlich bei so ner Forderungsanmeldung hinterher doch eh nix raus...oder sehe ich das falsch?
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Kanzleihund
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#6

16.03.2014, 18:33

@ Fagorana:
Aus- und Absonderungsrechte machen immer Sinn, weil dem Gläubiger die Befriedigung dort mindestens zu 91 Prozent (wg. §§ 170, 171 InsO) oder bei Aussonderungsrechten auch zu 100 Prozent zusteht. Von Ausnahmen abgesehen, kann man Forderungen ansonsten wohl mittlerweile ganz abschreiben. Bei uns werden die Insolvenzquoten in den meisten Verfahren geringer und geringer.
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#7

30.03.2014, 16:18

Hallo Kanzleihund,

Eigentumsvorbehalt ist im vorliegenden Fall leider nicht gegeben... schade! Aber trotzdem danke...

habe die Anmeldung gemacht, bis jetzt ist nichts zurückgekommen aber das würde wahrscheinlich eh dauern.

Jetzt steht noch die Abrechnung mit dem Mandanten an...der wird begeistert sein, auch noch unsere Kosten zahlen zu müssen...aber so ist´s nunmal

Vielen, lieben Dank

Gruß Fagorana
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#8

29.10.2014, 09:57

Ich würde mich hier gerne mit meiner Frage anschließen und nicht ein neues Thema eröffnen:

Es geht um Aussonderung. Unsere Mandantin hatte eine Forderung aus Warenlieferung gegen einen Kunden, Titel über Forderung liegt vor. Im Nachhinein erzählte die Mandantin, dass der Kunde die gelieferte Ware noch nicht verbaut habe und wir diese doch herausfordern sollen. Dies haben wir natürlich nur außergerichtlich versucht. Daraufhin ist der Schuldner in die Insolvenz gegangen. Ganz schlau habe ich überlegt, dass ich das Aussonderungsrecht geltend machen möchte. Da mir aber ein Titel über eine Geldforderung vorliegt, bin ich jetzt sehr unsicher, ob das überhaupt funktioniert. In der Kommentierung zu § 47 Inso habe ich nichts gefunden, ob die Aussonderung hier möglich wäre oder mein Titel aus Geldforderung dies hindert. Ich gehe eigentlich davon aus, frage aber vorsichtshalber nach. :thx
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Kanzleihund
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#9

29.10.2014, 13:01

Du brauchst für die Aussonderung keinen Titel; weshalb es auch egal ist, dass Euer Titel auf Zahlung lautet. Einfach darlegen, dass Ihr Aussonderung begehrt und die Lieferscheine und (ganz wichtig) die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen.
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#10

04.11.2014, 08:04

Oh super, dann hab ich das ja richtig gemacht. :huepf Ich und Chef waren uns nur unsicher, ob der Titel auf Zahlung uns jetzt hindert, die Aussonderung geltend zu machen. Vielen Dank, wieder was gelernt! :thx
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