Hallo,
wir sollen in Kürze einen Inso-Antrag für einen Mandanten stellen.
Er war früher selbständig als Arzt tätig und bezieht nun geringe Rente. Am Tel. hat er zwar gesagt, daß er von der Rente seiner Frau leben würde, ich unterstelle jedoch, daß er von irgend einer Stelle eine geringe Rente erhält. Zudem würde er im Jahr noch Urlaubsvertretung für einen Kollegen machen und dort jährlich rd. 2.000,00 € einnehmen.
Eigentlich bin ich mir sicher, daß es sich um eine Verbraucherinsolvenz handelt, hätte hier aber Eure Meinung gewußt. Es gibt keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen.
Danke.
Rentner mit geringen selbständigen Einkünften
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Es wäre zu prüfen, ob es in Eurem Bundesland eine Zwangsmitgliedschaft für Ärzte im Versorgungswerk gibt. Daher würde er dann eine Rente beziehen.
Wenn er die Urlaubsvertretung auf selbständiger Basis macht, wäre das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmer einschlägig.
Wenn er die Urlaubsvertretung auf selbständiger Basis macht, wäre das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmer einschlägig.
Zuletzt geändert von Kanzleihund am 20.02.2014, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- kordula32
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Das Regelinsolvenzverfahren bezieht sich nur auf selbständige oder ehemals selbständige.
Wenn diese, also die (ggf. ehemals) Selbständigen weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z.B. von Angestellten Lohnrückstände, Versicherungsbeiträge für die Angestellten etc.) gegen sie bestehen, dann können diese Schuldner auch das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.
Wenn diese, also die (ggf. ehemals) Selbständigen weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z.B. von Angestellten Lohnrückstände, Versicherungsbeiträge für die Angestellten etc.) gegen sie bestehen, dann können diese Schuldner auch das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.
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kordula wenn der Arzt Urlaubsvertretungen macht, ist es wahrscheinlich, dass er derzeit selbständig ist. Dann geht nur das Regelinsolvenzverfahren. Nur für ehemals Selbständige kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht.
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es ist ja hier nicht angegeben ob er selbständig ist er könnte ja auch im Angestelltenverhältnis arbeiten und daher meine Darlegung.Kanzleihund hat geschrieben:kordula wenn der Arzt Urlaubsvertretungen macht, ist es wahrscheinlich, dass er derzeit selbständig ist. Dann geht nur das Regelinsolvenzverfahren. Nur für ehemals Selbständige kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht.
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Dann hast Du Recht; ist bei Ärzten aber eher selten.
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Wenn er Rentner ist und nur sehr wenig Einkommen hat, frage ich mich, warum er überhaupt ein Insolvenzverfahren durchlaufen will. Es kann ihm doch sowieso keiner was aus der Tasche ziehen oder? Und am Ende zahlt der Steuerzahler die Verfahrenskosten.
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Also seit Ihr der Meinung, wenn der Rentner
noch auf selbständiger Basis arbeitet = Regelinsolvenz
auf Angestelltenbasis arbeit = Verbraucherinsolvenz
Richtig?
noch auf selbständiger Basis arbeitet = Regelinsolvenz
auf Angestelltenbasis arbeit = Verbraucherinsolvenz
Richtig?
- kordula32
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wie schon von mir dargelegt, muß man prüfen, wieviel Gl., Schulden aus Sozialversicherungsbeiträge u.ä. Sollte er nat. noch selbständig tätig sein, so kann er direkt in das Regelinsolvenzverfahren gehen. Im Übrigen muß der Schuldner die Verfahrenskosten tragen und nicht der Steuerzahler.
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o.k. Er soll nur 2 Gläubiger (Banken) haben, keine Krankenkassen etc.
Weitere Frage: Er kann doch einen Stundungsantrag stellen, oder?
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