Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung

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AliceImWunderland
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#1

17.02.2014, 14:01

Wir haben für einen Mandanten eine titulierte Forderung zur Inso-Tabelle angemeldet. Nun stellt sich heraus, dass es sich aus einer Forderung aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung handelt. Der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen steht in 1 Monat an, also werden wir diese neue Tatsache mal nachmelden.

Meine Frage ist jetzt:

Wenn die Forderung unseres Mandanten seitens des IV als Forderung aus vbuh in der Tabelle festgestellt wird, was passiert mit der Forderung nach der Restschuldbefreiung? Die gilt doch dann weiter, oder? Ist der Tabellenauszug dann der neue Titel?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#2

17.02.2014, 14:15

Die gilt dann weiter ja! Ansprüche aus vbuH nehmen auch nicht an der Restschuldbefreiung teil.
Du bekommst dann einen vollstreckbaren Tabellenauszug.

EDIT:
Ist zwar schon was älter, aber hier wird auch auf das Thema Bezug genommen
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#3

17.02.2014, 14:19

:thx
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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