Hallöchen,
ich soll in einer Privatinsolvenzangelegenheit die Quote der einzelnen Gläubiger berechnen. Wie soll ich das machen. Ich habe nun die Gesamtsumme der Forderung aller Gläubiger berechnet, also auch die Gläubiger, die ihre Forderung nicht angemeldet haben.
Wird daraus die Einzelquote für die angemeldeten Forderungen der einzelnen Gläubiger berechnet?
Vielen Dank schon mal
Privat InsO wie die Quote errechnen?
- kordula32
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Hallo,
die Berechnung der Quote wird wie folgt berechnet:
Unter Abzug der Verfahrenskosten sind z. B. an Masse 2.500 EUR vorhanden. Dann nimmt man die gesamte Forderungssumme die im Schlussverzeichnis als festgestellt drin steht und teilt den Betrag Bsp. Forderungssumme im Schlussverzeichnisman 89.000 EUR
2.500 : 89.000 EUR = Quote pro Gläubiger 0,028 EUR
1. Gläubiger X Forderung im Schlussverzeichnis von 1.200 EUR x 0,028 EUR = Quotensumme 33,60 EUR die man überweist.
die Berechnung der Quote wird wie folgt berechnet:
Unter Abzug der Verfahrenskosten sind z. B. an Masse 2.500 EUR vorhanden. Dann nimmt man die gesamte Forderungssumme die im Schlussverzeichnis als festgestellt drin steht und teilt den Betrag Bsp. Forderungssumme im Schlussverzeichnisman 89.000 EUR
2.500 : 89.000 EUR = Quote pro Gläubiger 0,028 EUR
1. Gläubiger X Forderung im Schlussverzeichnis von 1.200 EUR x 0,028 EUR = Quotensumme 33,60 EUR die man überweist.