Schuldner zahlt keinen Unterhalt nun pfändb. Betrag auf THK

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Inso-Tante
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#1

30.01.2014, 12:11

Hallo,

ich habe hier folgendes Problem:

Der Schuldner hat ein unterhaltsberechtigtes Kind, für das er aber derzeit keinen Unterhalt zahlt. Nun ist bei dem Arbeitseinkommen ein pfändbarer Betrag entstanden, der auf dem THK eingegangen ist.

Irgendwie habe ich nun ein Problem damit, weil ja dieses Geld eigentlich eher dem Kind zustehen würde. Kann mir das egal sein, oder muss ich was tun? Wie handhabt ich das?.......kann ich nicht mal eine normale Akte auf den Tisch bekommen :motz
LG von der Inso-Tante
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kordula32
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#2

30.01.2014, 12:54

Hallo :wink2 ,

maßgeblich ist es, ob er überhaupt Unterhalt zahlt. Tut er das nicht, reduziert sich seine Pfändungsfreigrenze automatisch. Ob er jetzt Unterhalt zahlen muß oder nicht ist hier dann nicht zu berücksichtigen. Es fallen dann für ihn Unterhaltsrückstände an, was dann aber eher die Behörde einfordern wird oder der RA der Gegenpartei.
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#3

30.01.2014, 14:03

Unterzahlt zahlt er ja nicht, dass hat er uns selber mitgeteilt und wir haben dann den Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass somit auch keine unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen ist, woraufhin nun ein pfändbarer Betrag auf dem THK eingegangen ist.
Irgendwie war mir so, dass auf dem Seminar auf dem ich vor einiger Zeit war am Rande vom Dezenten erwähnt wurde, dass er das Geld dann an das Kind auszahlen würde. Aber ich bin mir da total unsicher und wie gesagt, dass war irgendwie am Rande, so zwischen Tür und Angel und ich habs nebenbei mitbekommen.
LG von der Inso-Tante
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