RSB-Versagung wegen Verschweigens von Titel-Gläubigern?

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sansibar
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#1

29.01.2014, 10:03

Liebe Forenos,
die Überschrift bringt mein Problem schon auf den Punkt: Wir haben einen Titel aus 2000, die ganzen Jahre hat die Schuldnerin EVs geleistet, so dass wir (außer dieser Auskunft) keine ZV-Maßnahmen betrieben haben. Nun hat sie im Verbraucherinsolvenzverfahren RSB beantragt. Ich weiß ja, dass das "Vergessen" eines Gläubigers i.d.R. nicht ausreicht, um die RSB zu versagen, aber was ist, wenn ein Titel vorliegt? Hätte mein Antrag Aussicht auf Erfolg?
Grüße - sansibar
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Tigerle
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#2

29.01.2014, 10:35

Ich meine diesbezüglich mal etwas von einem BGH-Urteil gelesen zu haben, dass Du Versagung beantragen kannst, und dass dies auch Aussicht auf Erfolg hat, wenn es sich bei Euch um einen wesentlichen Schuldner handelt. Ich meine die Forderung des Gläubigers müsste mindestens 30% der Gesamtschulden ausmachen, ich such mal, ob ich das Urteil nochmals finde.
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Tigerle
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#3

29.01.2014, 10:36

sansibar
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#4

29.01.2014, 11:57

Vielen Dank dafür, Tigerle :thx
Hat vlt. noch jemand etwas dazu, ob ein TITEL einen Unterschied ausmacht? Ich dachte, ich hätte das mal gehört, aber auch das Gedächtnis lässt leider nach.....
Grüße - sansibar
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AliceImWunderland
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#5

29.01.2014, 13:12

Wir haben zur Zeit den gleichen Fall. Ich habe Versagungsantrag gestellt. Das Gericht meint aber, wir sind nicht antragsberechtigt, weil wir kein Verfahrensgläubiger sind. Wir haben unsere Forderung nie zur Inso-Tabelle angemeldet, weil wir nie wegen der Inso angeschrieben wurden und im Internet haben wir zwar immer fleißig nach Inso geschaut, aber nie etwas gefunden, weil der Schuldner bei einem anderen Gericht den Inso-Antrag gestellt hat, als sein Wohnsitz damals war. Wir haben all die Jahre schön vollstreckt und der SChuldner hat weder uns noch dem GVZ gesagt, dass er mittlerweile in der Wohlverhaltensphase ist.

Jetzt können wir angeblich keinen Versagungsantrag stellen, weil wir unsere Forderung nicht angemeldet haben. Wir haben jetzt gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde eingelegt. Mal sehen, wie es ausgeht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#6

29.01.2014, 13:45

AliceImWunderland: Wie lange hat man Zeit, diesen Antrag zu stellen? Wir haben nämlich aktuell auch so einen Fall. Ich weiß jetzt nur leider nicht, in welcher Forderungshöhe, ob es sich rentieren würde.

Vielleicht kannst du ja auch den Ausgang eurer Beschwerde dann mal hier mitteilen.
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Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
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(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#7

29.01.2014, 17:26

AliceImWunderland: Ich dachte, man müsse nur INSOLVENZGLÄUBIGER und nicht Verfahrensbeteiligter sein, um diesen Antrag stellen zu können (§ 290 InsO). Ist eure Forderung erst nach Eröffnung des Verfahrens entstanden?
Grüße - sansibar
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tiko73

#8

29.01.2014, 20:43

Ich hab das immer so verstanden, dass, wenn man zwar Insolvenzgläubiger ist, aber im Inso-Verfahren "vergessen" wurde, man eben gerade keinen Versagungsantrag stellen kann, weil man am Verfahren nicht teilnimmt.
Spargelranger
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#9

29.01.2014, 21:51

Schaut mal in den anderen Thread von AliceImWunderland. Ein Titel macht imho keinen Unterschied. Entscheidendes Kriterium (für einen Versagungsantrag) ist die Forderungsanmeldung und damit die Verfahrensteilnahme. Dies ist bis zum Schlusstermin möglich. Auch in dem oben geposteten Fall von Tigerle hatte der Gläubiger noch rechtzeitig angemeldet und dadurch erst die Möglichkeit (im danach folgenden) Schlusstermin die Versagung zu beantragen.
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#10

30.01.2014, 09:37

Verstanden, vielen Dank :thx
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