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Inso-Verwalter verlangt Einstellung der ZV

Verfasst: 22.01.2014, 13:14
von AliceImWunderland
Hallo in die Runde! Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Folgender Fall.

Wir haben Anfang Dezember 13 das Konto des Schuldners gepfändet. Der Pfüb ist am 02.12.13 zugestellt worden. Am 03.01.14 wwurde über das Vermögen des Schuldners das Inso-Verfahren eröffnet.

Jetzt fordert uns der Inso-Verwalter auf, die Kontopfändung in voller Höhe zurückzunehmen.

Das verstehe ich nicht. Es ist doch so, dass nach Eröffnung des Inso-Verfahrens alle bisherigen ZV-Maßnahmen ruhen. Dann müsste das doch mit unserer Kontopfändung auch sein. Das passiert doch automatisch, ohne dass ich der Bank gegenüber irgendetwas erklären muss, oder?

Ich lass mich gerne etwas Besseres von Euch belehren.

Re: Inso-Verwalter verlangt Einstellung der ZV

Verfasst: 22.01.2014, 15:10
von Kanzleihund
Der Insolvenzverwalter hat wohl Recht. Schau mal in die §§ 129 ff. InsO, insb. § 131 InsO. Danach kann der Insolvenzverwalter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind, rückgängig machen. Bei einer Pfändung ist zeitmäßig die Zustellung an den Drittschuldner maßgeblich.

Re: Inso-Verwalter verlangt Einstellung der ZV

Verfasst: 23.01.2014, 09:10
von AliceImWunderland
:thx