Kosten für nachträgliche Anmeldung
Verfasst: 27.11.2013, 15:38
Hallo an die Insolvenz-Profis im Forum
Ich habe hier eine Akte, da haben wir für unsere Mandantin einen Titel im April 2012 erwirkt und auch anschl. vollstreckt. Im Juni 2012 hat die Schuldnerin die komplette Forderung gezahlt. Jetzt (November 2013) schreibt uns der Insolvenzverwalter an und will das Geld zurück, weil die Schuldnerin insolvent ist. So weit, so gut. Wir haben schon der Mandantin geraten, zu zahlen.
Allerdings wurde das Insolvenzverfahren im Dezember 2012 eröffnet; die Frist zur Anmeldung der Forderung ist im Januar 2013 abgelaufen. Wir bzw. die Mandantin haben erst jetzt von der Insolvenz erfahren und wollen dennoch die Forderung nachträglich anmelden.
Meine eigentliche Frage nun: Auch wenn nur geringe Kosten für die nachträgliche Anmeldung entstehen, kann man diese umgehen? Immerhin haben wir erst fast ein Jahr später überhaupt von der Insolvenz erfahren und es kann doch nicht zu Lasten der Gläubigerin gehen, dass sie nun weitere Kosten zahlt, weil der Schuldner zu blö..... ist, dem Insolvenzverwalter alles offenzulegen!
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Ich habe hier eine Akte, da haben wir für unsere Mandantin einen Titel im April 2012 erwirkt und auch anschl. vollstreckt. Im Juni 2012 hat die Schuldnerin die komplette Forderung gezahlt. Jetzt (November 2013) schreibt uns der Insolvenzverwalter an und will das Geld zurück, weil die Schuldnerin insolvent ist. So weit, so gut. Wir haben schon der Mandantin geraten, zu zahlen.
Allerdings wurde das Insolvenzverfahren im Dezember 2012 eröffnet; die Frist zur Anmeldung der Forderung ist im Januar 2013 abgelaufen. Wir bzw. die Mandantin haben erst jetzt von der Insolvenz erfahren und wollen dennoch die Forderung nachträglich anmelden.
Meine eigentliche Frage nun: Auch wenn nur geringe Kosten für die nachträgliche Anmeldung entstehen, kann man diese umgehen? Immerhin haben wir erst fast ein Jahr später überhaupt von der Insolvenz erfahren und es kann doch nicht zu Lasten der Gläubigerin gehen, dass sie nun weitere Kosten zahlt, weil der Schuldner zu blö..... ist, dem Insolvenzverwalter alles offenzulegen!