Verteilung unter Berücksichtigung der Vergütung für WVP

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Inso-Tante
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#1

26.11.2013, 12:36

Hallo, ich steh hier gerade wie ein Ochse vorm Berg....

Ich muss eine Verteilung machen, es sind für die Wohlverhaltensphase aber noch Rückstellungen wegen der Vergütung zum belassen.
Wir handhaben das hier so, dass alle 2 Jahre Kurzberichte an das Gericht gefertigt werden und auch die Vergütung alle 2 Jahre abgerechnet wird.

In dieser Sache habe ich nun einiges an Einnahmen, so dass ich über die Mindestvergütung kommen könnte am Ende der WVP. Wie bilde ich nun die Rückstellung? Oder denke ich da gerade zu kompliziert?

Vielleicht kann mir jemand den Berg hochhelfen...
LG von der Inso-Tante
Inso-Tante
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#2

27.11.2013, 20:27

Kann mir wirklich niemand über den Berg rüberhelfen?
LG von der Inso-Tante
Glögle
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#3

28.11.2013, 09:26

Wir gehen in der Regel so vor, dass eine Rückstellung nur für die in der Wohlverhaltensphase anfallende Mindestvergütung vorgenommen wird.

Entsteht eine höhere Vergütung - weil Gelder eingezogen werden konnten, dann ist die entsprechende Vergütung ja von der Masse abzuziehen, bevor an die Gläubiger eine Quotenausschüttung gemacht wird.
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#4

28.11.2013, 10:31

Aber ich will ja jetzt die jährliche Verteilung vornehmen. Was ist, wenn der Schuldner morgen arbeitslos ist und keine pfändbaren Beträge mehr auf das THK fließen?
LG von der Inso-Tante
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