Hallo,
ich brauche etwas Hilfe in folgender Angelegenheit:
Wir haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss am Anfang Oktober beantragt und nun vom Gericht die Mitteilung bekommen, dass über das Vermögen des Schuldners bereits Ende Juli ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
In dem Posteingang vom Amtsgericht steht folgende Verfügung:
"Unter Beachtung des allgemeinen Vollstreckungsverbots wird um Prüfung der Aufrechterhaltung Ihres Antrags gebeten."
Wie ist das genau gemeint? Leider kenne ich mich in Insolvenzverfahren nicht sehr gut aus ... Müssen wir unseren Antrag auf Erlass eines PFÜB´s aufgrund des InsoVerfahrens zurücknehmen?
ZV-Auftrag nach Eröffnung Insolvenzverfahren
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Seid Ihr Neugläubiger? Das heisst, die Forderung nach Eröffnung InsoV entstanden? Dann könntet ihr weiter vollstrecken. Ansonsten gilt das allgemeine Vollstrekungsverbot. Du kannst die Forderung dann nur noch zur Insolvenztabelle anmelden.
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Nein, leider nicht. Die Forderung ist vor der Eröffnung entstanden. Das heißt, dass ich nun meinen Antrag zurücknehmen und auf den Eröffnungsbeschluss mit der Anmeldefrist warten muss?
- Pepples
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Ja.Das heißt, dass ich nun meinen Antrag zurücknehmen
Wenn der mal nicht schon versandt wurde. Ich würde mich da erstmal umgehend nach dem Verfahrensstand erkundigen.... Eröffnungsbeschluss mit der Anmeldefrist warten muss?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Hast Du schonmal unter insolvenzbekanntmachungen.de nachgeguckt? Du musst Dich dringend über den Verfahrensstand schlau machen und dann schleunigst die Forderung anmelden, vorausgesetzt, es hat noch kein SChlusstermin stattgefunden.
LG von der Inso-Tante
genau! forderung Anmelden, bevor Schlusstermin stattfindet!
auch wenn die anmeldefrist schon rum ist, kann die Forderung noch angemeldet werden, entstehen dann aber 20 EUR Gerichtsgebühren weil dafür dann ein extra Prüfungstermin gemacht werden muss.
LG Anton
auch wenn die anmeldefrist schon rum ist, kann die Forderung noch angemeldet werden, entstehen dann aber 20 EUR Gerichtsgebühren weil dafür dann ein extra Prüfungstermin gemacht werden muss.
LG Anton