Hallo,
wir haben in der Kanzeli eigentlich nichts mit Insolven zu tun und haben jetzt einen sehr kniffligen Fall bei dem wir nicht weiterkommen.
Und zwar wurde 2006 auf Gläubigerantrag ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Schuldner hat einen Eigenantrag und Restschuldbefreiungsantrag direkt bei dem Rechtspfleger gestellt. Dieser ist nun aber nicht mehr in den Akten. Es gibt jedoch einen Beschluss des Rechtspflegers mit dem Inhalt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und Restschuldbefreiungsantrag gestellt wurde.
Jetzt ist die Abtretungszeit bereits beendet aber es tut sich nichts. Inso-Gericht sagt es gibt keinen Antrag aber es gibt den Beschluss. Hat der Wirkung oder nicht? Wie stehen die Chanchen des Schuldners jetzt Restschuldbefreiung zu bekommen? Ihm werden monatlich mehr als 700,00 € abgezogen und das geht weiter solange sich nichts tut.
Ich hoffe, dass hier einer weiterhelfen kann.
Vielen Dank
Restschuldbefreiungsantrag ist nicht in der Inso-Akte
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Die Abtretung läuft doch eigentlich 6 Jahre ab Eröffnung, oder stehe ich da jetzt komplett auf dem Schlauch? Und irgendwie verstehe ich nicht ganz, wieso es euer Problem ist, wenn dass Gericht den Antrag verbaselt hat. Vielleicht hilft es aber auch, wenn Du kurz erklärst ob ihr als Treuhänder tätig seit, oder ob ihr den Schuldner anwaltlich vertretet.
LG von der Inso-Tante
- Liesel
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Den Beschluß schon mal bei Gericht vorgelegt?Feuergirl hat geschrieben: Es gibt jedoch einen Beschluss des Rechtspflegers mit dem Inhalt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und Restschuldbefreiungsantrag gestellt wurde.
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