Vollstreckungsverbot bei Grundsteuern in Inso-Verfahren?

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Balian
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#1

26.09.2013, 10:32

Hallöchen,

ich habe mal eine Frage und zweifle mittlerweile schon fast an mir selbst:

Ich hatte soeben einen Schuldner hier bei dem im Mai 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nun hat er eine Vollstreckungsankündigung bekommen für die Grundsteuer B und Gewässerunterhaltung, Fälligkeit 15.08.2013.

Er kam soeben, knallte mir die Ankündigung auf den Tisch und teilte mir mit, dass seine Anwältin (als Insolvenzverwalterin) ihm gesagt hat, dass er das nicht bezahlen muss.
Ich teilte ihm mit, dass die Forderung ja erst NACH Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist und somit diesem nicht angehört und ich somit vollstrecken kann. VS sagte mir, ich solle mich mit sei-ner Insolvenzverwalterin in Verbindung setzen, denn sie sagte ihm das tue nichts zur Sache, machte auf dem Absatz kehrt und verschwand aus dem Büro.

Am Telefon bekam ich nur die Sekretärin dran, da die Anwältin gerade nicht im Haus ist. Ich schilderte ihr den Sachverhalt und sie bestätigte mir dies. Somit ist auch dem VS Glauben zu schenken, denn ich sage mal - er selbst würde nicht auf sowas kommen - ist stadtbekannt.

Will mich die Anwältin etwa aufs Glatteis führen und ich lasse mich gerade ins "Boxhorn jagen", denn ich Schulungen damals wurde mir das anders gelehrt...

Danke für eure Antwort.
Zuletzt geändert von Balian am 01.10.2013, 16:47, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

26.09.2013, 10:36

Schulden die nach der Eröffnung entstanden sind, haben mit dem Insolvenzverfahren nix zu tun. Ein anderes Problem dürften ggf. vorliegende Vollstreckungsverbote sein. Diese gelten auch für die nachträglich entstandenen Schulden. Ist die Frage, ob solche Vollstreckungsverbote vorliegen (was in der Regel der Fall ist).
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#3

26.09.2013, 10:40

Ich tippe auch mal auf Vollstreckungsverbot, denn es soll ja die Masse gesichert werden.
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strange
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#4

26.09.2013, 12:22

Ist die Grundsteuer nicht eine Jahressteuer und wird schon zum Anfang des Jahres begründet? Dann dürfte es eine Insolvenzforderung sein. Was für ein Grundstück ist es? Ggf. ist es Bestandteil der Insolvenzmasse? Auf jeden Fall, solange des Verfahren läuft, Vollstreckungsverbot § 89 InsO
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Thomas Manegold
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#5

26.09.2013, 13:23

Aber gilt das Vollstreckungsverbot nicht nur für Inso-Gläubiger?
Wenn ich eine Nicht-Insoforderung habe, kann ich doch trotzdem vollstrecken (gut, ob das sinnvoll ist, lassen wir mal außen vor).
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#6

26.09.2013, 13:56

was willste denn vollstrecken :pfeif gehört doch alles dem Verwalter und lfd. Bezüge dürfen auch Neugläubiger nicht pfänden, außer Unterhalt in den Bereich 850 d ZPO
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Thomas Manegold
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#7

26.09.2013, 20:13

Bitte verwende hier eine aussagekräftige Überschrift. So ist das für die Suche wenig hilfreich. :thx
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Kanzleihund
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#8

26.09.2013, 20:23

strange hat geschrieben:Ist die Grundsteuer nicht eine Jahressteuer und wird schon zum Anfang des Jahres begründet?
:zustimm . Und genau deshalb handelt es sich um eine Insolvenzforderung.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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strange
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#9

27.09.2013, 08:14

sehe ich auch so wie Kanzleihund, war mir aber nicht gaaanz hundertprozentig sicher, Steuer ist für mich Weihwasser :twisted:

@Pepples habe lange über Deine Zeile nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, es sollte "Überschrift" lauten :D war wohl ein Selbstläufer :wink2
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#10

01.10.2013, 16:52

So Überschrift erfolgreich geändert! :wink2
strange hat geschrieben:Ist die Grundsteuer nicht eine Jahressteuer und wird schon zum Anfang des Jahres begründet? Dann dürfte es eine Insolvenzforderung sein. Was für ein Grundstück ist es? Ggf. ist es Bestandteil der Insolvenzmasse? Auf jeden Fall, solange des Verfahren läuft, Vollstreckungsverbot § 89 InsO
Es handelt sich um die Grundsteuer B sowie die Gewässerunterhaltungsgebühren.

Also das Steuer wieder - mit Steuern stehe ich wie strange auf Kriegsfuß! ;-)

Hab nun von der Insolvenzverwalterin auch mitgeteilt bekommen, dass die Grundsteuer B sowie der Straßenbaubeiotrag für den "Ausfall festgestellt" wurden. Das bedeutet ja in dem Sinne dann, dass wie strange schon erwähnte Grundsteuern Jahressteuern sind und am Anfang des Jahres begründet werden - egal ob Jahreszahler oder Quartalszahler und das nach der Verwertung der Sicherheit der Erlös an den Gläubiger - also uns - ausgekehrt. Im Anschluss hieran wird der ungesicherte Anteil der Forderung in der Insolvenztabelle festgestellt. Habe ich das jetzt so richtig verstanden? :roll:
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