Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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KattiB
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#1
17.09.2013, 09:45
Hallo zusammen,
ich muss mal ganz dumm fragen. Wir vertreten den Gläubiger. Es läuft die Wohlverhaltensperiode (noch bis zum nächsten Jahr) für die Schuldnerin. Vor dem Insolvenzverfahren hatten wir mal eine Kontenpfändung gemacht. Pfändung wurde damals dann für ruhend erklärt.
Jetzt kam eine Zahlung der drittschuldnerischen Bank. Diese muss ich wohl an die Treuhänderin weiterleiten? Oder gibt es da irgend eine andere Regelung? Bislang habe ich zumindest nicht gefunden, dass die Wohlverhaltensperiode nicht mehr läuft/also der Schuldnerin evtl. die Restschuldbefreiung versagt wird ....
Vielen Dank!
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Riverside
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#2
19.09.2013, 12:24
Ich seh da keine Gläubigerbevorzugung, das Geld ist ja dann von seinem pfändungsfreien Einkommen. Ergo .. behalten.
Dracarys!
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#3
19.09.2013, 15:52
Ich sehe da schon ein Problem. Während das Insolvenzverfahren läuft, haben alle ZV-Maßnahmen zu ruhen gem. InsO. Es besteht die Gefahr, dass der InsVerwalter die Zahlung fordert, wenn es ihm bekannt wird.
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KattiB
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#4
20.09.2013, 11:23
Vielen lieben Dank erst einmal für eure Antworten. Ich bin zwar immer noch etwas unsicher, aber vielleicht sollte der Mandant es ersteinmal "treuhänderisch" verwalten, falls doch noch eine Rückforderung kommt ....
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Kanzleihund
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#5
20.09.2013, 12:54
Die Befugnis des Insolvenzverwalters., Gelder im Rahmen der Insolvenzanfechtung zurück zu verlangen, endet mit der Verfahrensaufhebung. In der Wohlverhaltensperiode sollte das Risiko einer Rückforderung gegen null tendieren.
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#6
20.09.2013, 21:31
Der IV heißt in der WVP nicht mehr IV, sondern TH.
Die Zwangsvollstreckung ist gem. § 294 Abs. 1 InsO unzulässig. Wie sich das dann verhält, wenn ein Drittschuldner doch leistet, müsste in der einschlägigen Kommentierung nachgelesen werden.
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#7
20.09.2013, 21:35
Weiß ich, aber zu viel Erklärungen auf einmal sind meines Erachtens tödlich.
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#8
20.09.2013, 22:01
Ich weiß das auch (und ich weiß, dass es eigentlich alle wissen).
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Aber da es mich bei persönlichen/telefonischen Gesprächen mit Schuldnern jedes Mal gruselt, wenn es heißt "ich bin der Privatinsolvenz, und mein Anwalt hat mir gesagt, dass...", möchte ich wenigstens im fachlichen Bereich die korrekten Begrifflichkeiten "retten".
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