Hallo,
es geht um folgendes:
Wir sind Insolvenzverwalter. Es wurde in einem IN-Verfahren ein Schlusstermin anberaumt. Wir haben diesen Beschluss zur Kenntnis bekommen, ohne Aufforderung an die Gläubiger zuzustellen. Haben wir auch nicht gemacht.
Nun mault mich die Angestellte der Gegenseite am Telefon ziemlich unfreundlich an, warum die von dem Termin nichts wüßten, die (selber Insolvenzverwalter) würden regelmäßig vom Gericht dazu aufgefordert werden. Ich hatte das aber auch schon mal ohne Aufforderung und eine Rechtspflegerin sagte mir auf Nachfrage seinerzeit, dass das nicht notwendig sei, öffentilche Bekanntmachung würde ausreichen (so habe ich es zumindest in Erinnerung).
Nun habe ich mir den § 197 InsO angesehen und bin der festen Überzeugung, alles richtig gemacht zu haben, bin aber verunsichert.
Was sagt ihr?
Mitteilung Gläubiger über Schlusstermin im IN-Verfahren
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LG von der Inso-Tante
Ich kann mich erinnern, dass wir hin und wieder den Beschluss an die Gläubiger zustellen mussten. Das war aber immer nur auf ausdrücklicher Aufforderung durch das Gericht und vom Rechtspfleger abhängig. Sprich, 10 Rechtspfleger hocken an diesem Gericht und 1 will das so, die restlichen 9 nicht.
Wenn die Dame selbst beim Verwalter hockt, sollte sie doch wissen, dass auf 3 Rechtspfleger auch 3 Verfahrensweisen kommen und dass öffentliche Bekanntmachung nunmal der Standard ist. Irgendwo hört es ja auch auf, den Gläübiger(vertreter) zu pampern
Also keine Panik, nix falsch gemacht
Wenn die Dame selbst beim Verwalter hockt, sollte sie doch wissen, dass auf 3 Rechtspfleger auch 3 Verfahrensweisen kommen und dass öffentliche Bekanntmachung nunmal der Standard ist. Irgendwo hört es ja auch auf, den Gläübiger(vertreter) zu pampern
Also keine Panik, nix falsch gemacht
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Danke Dir, ich bin auch irgendwie immer mehr felsenfest überzeugt von mir
Mal abwarten, ob Chef noch was sagt, der schien sich selber unschlüssig.
Mal abwarten, ob Chef noch was sagt, der schien sich selber unschlüssig.
LG von der Inso-Tante
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Der Termin ist nun gewesen, es hat keiner mehr was wegen der Zustellung gesagt. Toll, ich hätte es gerne grundlegend geklärt gehabt.
LG von der Inso-Tante
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Eine Zustellung durch den Insolvenzverwalter an die Gläubiger ist diesbezüglich m.E. nicht erforderlich.
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Das höre ich gerne!
LG von der Inso-Tante
Hallo InsO-Tante,
du musst die Zustellung dieses Beschlusses nur veranlassen, wenn in der gerichtlichen Verfügung ausdrücklich drin steht, dass du mit der Zustellung gem. § 8 InsO beauftragt bist.
Wenn da nichts steht, dann SOLLST DU NICHT zustellen. Dies wird dann in der Regel vom Gericht selbst veranlasst.
Ganz liebe Grüße aus NRW / Woher bist du und wo bist du sachbearbeiterin?
Anton, nicht aus Tirol
du musst die Zustellung dieses Beschlusses nur veranlassen, wenn in der gerichtlichen Verfügung ausdrücklich drin steht, dass du mit der Zustellung gem. § 8 InsO beauftragt bist.
Wenn da nichts steht, dann SOLLST DU NICHT zustellen. Dies wird dann in der Regel vom Gericht selbst veranlasst.
Ganz liebe Grüße aus NRW / Woher bist du und wo bist du sachbearbeiterin?
Anton, nicht aus Tirol
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Hallo Anton,
Du meinst die Verfügung mit der der Beschluss an uns übersandt wird, oder? Da stand nichts drin.
Ich komme aus Niedersachsen. Seit 2 Jahren bearbeite ich hauptsächlich Verbraucherinsolvenzachen bei einem Insolvenzverwalter. Ein paar IN-Verfahren sind auch dabei. Ich bin die einzige Inso-Sachbearbeiterin dort, halbtags beschäftigt und habe eigentlich Akten für mindestens eine Vollzeitstelle, und im Augenblick deswegen ziemlich gestresst.....
Du meinst die Verfügung mit der der Beschluss an uns übersandt wird, oder? Da stand nichts drin.
Ich komme aus Niedersachsen. Seit 2 Jahren bearbeite ich hauptsächlich Verbraucherinsolvenzachen bei einem Insolvenzverwalter. Ein paar IN-Verfahren sind auch dabei. Ich bin die einzige Inso-Sachbearbeiterin dort, halbtags beschäftigt und habe eigentlich Akten für mindestens eine Vollzeitstelle, und im Augenblick deswegen ziemlich gestresst.....
LG von der Inso-Tante
Hi Inso Tante,
Niedersachsen? Bist du aus Hannover? Wir haben mit dem Ag Hannover viel zu tun.
Ja genau, die Verfügung, mit dem der Beschluss übersandt wird. Da ist die Beauftragung zur Zustellung drin! Wenn du etwas mit § 8 InsO siehst, heißt dass immer das du zustellen musst.
Wenn das nicht drinsteht, sollst du nicht selbst zustellen.
Akten für eine Vollzietstelle, aber die Bezahlung einer Halbtagsstelle, schlimm schlimm, aber leider immer öfter anzutreffen.
Wie lang bist du schon Sachbearbeiterin?
LG
Niedersachsen? Bist du aus Hannover? Wir haben mit dem Ag Hannover viel zu tun.
Ja genau, die Verfügung, mit dem der Beschluss übersandt wird. Da ist die Beauftragung zur Zustellung drin! Wenn du etwas mit § 8 InsO siehst, heißt dass immer das du zustellen musst.
Wenn das nicht drinsteht, sollst du nicht selbst zustellen.
Akten für eine Vollzietstelle, aber die Bezahlung einer Halbtagsstelle, schlimm schlimm, aber leider immer öfter anzutreffen.
Wie lang bist du schon Sachbearbeiterin?
LG
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Nein, aus Hannover komme ich nicht. Weser-Ems-Gebiet. Ich mache das seit 2 Jahren, vorher hatte ich keine Ahnung von Insolvenzen und habe mich nun nach und nach eingearbeitet. Wie ich finde, eigentlich ganz gut Am WE habe ich ein Seminar auf das ich mich schon riesig freue, mal sehen, was ich besser machen kann
Übrigens, wenn ich es privat könnte, könnte ich sicher Stunden aufstocken, mein Chef hatte auch schon mal vor langer Zeit angefragt. Das bekomme ich aber nicht hin, da ich nebenbei noch Mama bin. Wenn meine beiden Zwerge groß genug sind, werde ich nochmal darüber nachdenken.
Übrigens, wenn ich es privat könnte, könnte ich sicher Stunden aufstocken, mein Chef hatte auch schon mal vor langer Zeit angefragt. Das bekomme ich aber nicht hin, da ich nebenbei noch Mama bin. Wenn meine beiden Zwerge groß genug sind, werde ich nochmal darüber nachdenken.
LG von der Inso-Tante