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Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 27.08.2013, 12:26
von BINI
Im Insolvenzverfahren wurden für einen Mandanten titulierte Forderungen, bestehend aus HF und Zinsen ab 2004, angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat nun die Zinsen wegen Verjährung bestritten, was ja dem Grunde nach auch ok ist, da seit 2007 keine ZV mehr erfolgt ist.
Ich bin jedoch der Meinung, dass die Zinsen der vergangenen 3 Jahre, also von 2010-2013 nicht verjährt sind, also die 3 Jahre vor Inso-Eröffnung festzustellen sind - bin ich da falsch und es verjährt tatsächlich der ganze Zinsanspruch?

Re: Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 27.08.2013, 13:13
von Anahid
Nein, die Zinsen verjähren jahresweise und nicht der komplette Anspruch. Also Zinsen ab dem 01.01.2010 kannst Du geltend machen.

Re: Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 27.08.2013, 13:38
von BINI
Prima, danke für die Antwort!

Re: Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 18.10.2013, 09:58
von Sodoku
Habt Ihr dafür eine Fundstelle? Stehe nämlich gerade vor demgleichen Problem und kann nicht finden.

Re: Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 18.10.2013, 12:37
von Anahid

Re: Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 23.10.2013, 12:28
von Sodoku
Danke für den Link, aber seht auch nicht dass die Zinsen nur jahresweise verjähren. Wenn ich die Zinsen zur Insolvenztabelle einreiche, schütz das vor Verjährung? Ich darf ja nicht mehr vollstrecken.

Re: Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 23.10.2013, 17:35
von Eve80
§ 204 BGB

http://www.gidf.de" target="blank

Re: Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 24.10.2013, 10:11
von Sodoku
Danke! :thx

Re: Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 13.11.2018, 12:30
von InsoWahnsinn
Huhu!
Darf ich bitte dieses Thema noch einmal aufnehmen?!
Ich habe gerade auch dieses Problem.
Und zwar habe ich einen Titel aus 2008. Hier hatte der Schuldner bis 2011 Raten bezahlt. Nach 2011 ist nichts mehr passiert.
2018 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich frage mich nun, ob die Zinsen drei Jahre vor Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden können oder nicht.
Die Zinsen von 2011 bis 2014 dürften ja unstreitig verjährt sein, da die letzte Zahlung des Schuldners 2011 war und danach nicht vollstreckt wurde. Aber die Insolvenzeröffnung löst doch keinen Neubeginn der Verjährung aus oder? Zumindest habe ich in der Kommentierung zu § 212 BGB nichts entsprechendes gefunden.
Und eine Verjährungshemmung durch Forderungsanmeldung kann doch nur für bisher nicht verjährte Ansprüche gelten, mithin Zinsen nach Insolvenzeröffnung bzw. Forderungsanmeldung.
Kann mir hier jemand bitte bitte auf die Sprünge helfen?

Lieben Dank im Voraus!!!!!

Re: Bestreiten von verjährten Zinsen

Verfasst: 13.11.2018, 12:52
von AliceImWunderland
InsoWahnsinn hat geschrieben:
13.11.2018, 12:30
Huhu!
Darf ich bitte dieses Thema noch einmal aufnehmen?!
Ich habe gerade auch dieses Problem.
Und zwar habe ich einen Titel aus 2008. Hier hatte der Schuldner bis 2011 Raten bezahlt. Nach 2011 ist nichts mehr passiert.
2018 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich frage mich nun, ob die Zinsen drei Jahre vor Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden können oder nicht.
Die Zinsen von 2011 bis 2014 dürften ja unstreitig verjährt sein, da die letzte Zahlung des Schuldners 2011 war und danach nicht vollstreckt wurde. richtig

Aber die Insolvenzeröffnung löst doch keinen Neubeginn der Verjährung aus oder? Zumindest habe ich in der Kommentierung zu § 212 BGB nichts entsprechendes gefunden. ebenfalls richtig


Und eine Verjährungshemmung durch Forderungsanmeldung kann doch nur für bisher nicht verjährte Ansprüche gelten, mithin Zinsen nach Insolvenzeröffnung bzw. Forderungsanmeldung.
Kann mir hier jemand bitte bitte auf die Sprünge helfen?

Du kannst die Zinsen für die letzten 3 Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlangen. D. h. wenn das Inso-Verfahren dieses Jahr eröffnet wurde, kannst du die Zinsen für 2015, 2016, 2017 und 2018 bis zur Eröffnung verlangen.

Lieben Dank im Voraus!!!!!