Was passiert mit den Titeln im Insolvenzverfahren?

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laurasameh
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#1

12.07.2013, 12:26

Hallo,

nun habe ich leider unsere erste und einzige Insolvenzakte auf den Tisch gelegt bekommen. Meine Chefin möchte, dass ich die Akten hier abschließe.

Wir haben gegen den Schuldner für unseren Mandanten mehrere Vollstreckungsbescheide erwirkt (aus 2007 und 2008). Der Schuldner hat inzwischen Insolvenz angemeldet und im Mai 2010 wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen, aus dem sich ergeben hat, dass es für uns leider keine Quote gibt. Die Akten liegen inzwischen seit über drei Jahren bei uns rum (unsere Kosten wurden bereits vom Mandanten alle beglichen).

Wenn ich die Akten jetzt abschließen will, was passiert denn mit den Titeln? Gebe ich diese an unseren Mandanten (dem Gläubiger) zurück oder muss ich sie entwertet dem Schuldner übersenden? Wenn sie entwertet an den Schuldner gehen, zu welchem Zeitpunkt übersende ich diese?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
sansibar
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#2

12.07.2013, 12:47

Habt ihr keinen Tabellenauszug vom Insolvenzverwalter bekommen? Der ersetzt eigentlich die Titel, die dann nur noch antiquarischen Wert haben. Da nicht bezahlt ist, würde ich aber nix entwerten, sondern die Titel an den Mandanten schicken.
Grüße - sansibar
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vicym6605

#3

12.07.2013, 12:53

laurasameh hat geschrieben:Hallo,

nun habe ich leider unsere erste und einzige Insolvenzakte auf den Tisch gelegt bekommen. Meine Chefin möchte, dass ich die Akten hier abschließe.

Wir haben gegen den Schuldner für unseren Mandanten mehrere Vollstreckungsbescheide erwirkt (aus 2007 und 2008). Der Schuldner hat inzwischen Insolvenz angemeldet und im Mai 2010 wurde das Insolvenzverfahren abgeschlossen, aus dem sich ergeben hat, dass es für uns leider keine Quote gibt. Die Akten liegen inzwischen seit über drei Jahren bei uns rum (unsere Kosten wurden bereits vom Mandanten alle beglichen).

Wenn ich die Akten jetzt abschließen will, was passiert denn mit den Titeln? Gebe ich diese an unseren Mandanten (dem Gläubiger) zurück oder muss ich sie entwertet dem Schuldner übersenden? Wenn sie entwertet an den Schuldner gehen, zu welchem Zeitpunkt übersende ich diese?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
Hast Du die Titel denn nicht bei der Anmeldung mitgeschickt?

MfG
laurasameh
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#4

12.07.2013, 14:42

Hm. Also ich finde ein Schreiben in jeder Akte, dass ich die Titel dem Insolvenzverwalter übersende - es befindet sich auch ein Häkchen dahinter, was bei uns bedeutet, dass die Titel auch wirklich beigefügt worden sind - aber sie befinden sich (wieder?) in den Akten. Also soll der Mandant einfach noch etwas die Titel bei sich aufheben, bis die 6 Jahre um sind und diese dann selbst dem Gegner aushändigen??? Oder soll ich sie noch mal zum Insolvenzverwalter schicken???
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Riverside
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#5

15.07.2013, 10:22

Die Titel kannst du mit archivieren, die sind mit Insolvenzeröffnung nur noch das Papier wert.

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bekommt ihr - sofern keine Restschuldbefreiung erteilt wird - den Tabellenauszug als Titel. Wenn Restschuldbefreiung erteilt wird, braucht ihr ja nicht mal das (Ausnahme: vbuh)
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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laurasameh
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#6

15.07.2013, 11:20

Okay, herzlichen Dank!!!
Toniontour
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#7

18.07.2013, 12:57

Aber sind Titel nicht 30 Jahre gültig? Kann doch nicht sein, dass sie - bloß weil Forderung im InsoVerf nicht bedient wurde - dann ungültig sind. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen....oder doch?! :roll:
Spargelranger
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#8

18.07.2013, 13:58

Naja, das Ziel des Insolvenzverfahrens - zumindest bei natürlichen Personen - ist ja die Erteilung der Restschuldbefreiung, die (nach den 6 Jahren) einen Neustart ermöglichen soll. Wenn jede titulierte Forderung 30 Jahre lang im Raum stehen würde, wäre dies unmöglich und das ganze RSB Verfahren eine sinnloser Zeitvertreib.
TanjaB.

#9

18.07.2013, 13:59

Wenn RSB erteilt wird, kannst Du eh nicht mehr vollstrecken, also brauchst Du auch keinen Titel. Es sei denn, es handelt sich um eine Forderung aus unerlaubter Handlung, dann wäre das Tabellenblatt dann der Titel (wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege). Wenn keine RSB erteilt wird, ist ebenfalls der Tabellenauszug der Titel.
Toniontour
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#10

18.07.2013, 14:57

Ah....alles klar! So klingt es auch logisch, herzlichen Dank! :lol:
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