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Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 11.07.2013, 11:12
von Cindi
Moin!
Hier ein nicht nachvollziehbarer Fall:
In 2010 entstandene Forderung wurde mit VB von uns tituliert. Am 23.02.10 erfolgte Kombiauftrag, am 23.02.2012 aufgrund eines alten Vermögensverzeichnisses dann PfüB wegen Mietkaution. Drittschuldner hat akzeptiert. Soweit so gut.
Als wir im April diesen Jahres einen weiteren Pfüb wegen Rente beantragt haben, kam plötzlich ein Schreiben einer Insolvenzverwaltung mit der Mitteilung, dass bereits Ende 2010 über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und das Verfahren im Juli 2011 aufgehoben wurde (jetzt läuft nur noch Wohlverhaltensphase bis 2016).
Wie kann mein erster PfüB durchgegangen sein, obwohl das Insolvenzverfahren lief??
Kann ich noch was unternehmen, da der Schuldner ja offensichtlich gegen § 305 (1) Nr. 3 InsO nicht alle Gläubiger gemeldet hat?

Wäre für Aufklärung und Hilfe dankbar.

Cindi

Re: Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 11.07.2013, 11:58
von bluemli1991
Also laut meiner Information kannst du die Forderung nur noch nachträglich zur Tabelle anmelden, allerdings nur wenn das eigentliche Verfahren noch läuft. Wenn bereits die RSB läuft, dann war auch schon Schlusstermin, dass wiederum heißt, dass du die Forderung auch nicht mehr anmelden kannst. Das bedeutet wiederum dass ihr euer Geld nicht wieder seht.
Allerdings würde ich mich mal mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzten und mit diesem sprechen, dass eurerseits noch Forderungen offen sind und ihr keine Kenntnis über das Verfahren hattet. Weil eigentlich bekommen alle Gläubiger Anmeldungsformulare zugesandt. Eventuell ist was machbar. Wenn der Insolvenzverwalter allerdings etwas von der
durchgeführten Pfändung erfährt, darf er den gepfändeten Betrag zurückverlangen von euch, um diesen zur Masse zu ziehen, da das Verfahren bereits im Gange war und das wäre dann Gläuigerbenachteiligung. Aber informier dich erst einmal beim Insolvenzverwalter. Weil so kenne ich es nur. Deshalb schreibe ich das so.

Grüße :wink1 :wink1 :huepf

Re: Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 11.07.2013, 12:10
von Cindi
Danke. Zurückfordern kann der InsVerw nichts, da die Kaution noch nicht fällig geworden ist.
Kann ich als Außenstehender denn die Restschuldbefreiung verhindern, wenn der Schuldner unrichtige Angaben gemacht hat??

Re: Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 11.07.2013, 13:24
von Spargelranger
Nein, Versagungsanträge können nur teilnehmende Insolvenzgläubiger stellen. Der Vermieter wird im Übrigen mMng ein Problem mit dem Verwalter bekommen, wenn er aufgrund des PFÜB an euch leistet, falls die Mietkaution zur Auszahlung fällig werden sollte.

Re: Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 11.07.2013, 14:40
von Tölpel
Mir hat ein Insolvenzverwalter neulich mitgeteilt, dass die Gläubiger sich im Internet (insolvenzbekanntmachungen) selbst informieren müssen, ob ein Inso--Verf. anhängig ist. Die Veröffentlichen im Internet gelte als "Öffentliche Bekanntmachung".

Gruß vom Tölpel

Re: Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 11.07.2013, 14:41
von nephele
Google hat noch das hier ausgespuckt:
http://www.ra-franzke.de/beratung/verbr ... essen.html" target="blank

Re: Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 11.07.2013, 15:34
von Tanja Igel
Tölpel hat geschrieben:Die Veröffentlichen im Internet gelte als "Öffentliche Bekanntmachung".
Siehe § 9 InsO.

Re: Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 12.07.2013, 16:11
von Cindi
Hatte zu Beginn der ZV die Insolvenzbekanntmachungen eingesehen. Da war ja noch nichts. Mir war nicht bekannt, dass ich ununterbrochen diese Seite aufsuchen muss. Das kommt mir seltsam vor, da doch normalerweise das Vollstreckungsgericht auch über neue Insolvenzen informiert ist und dann die ZV stoppt.

Re: Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 16.07.2013, 13:34
von strange
Wenn das Verfahren 2012, als Ihr den PfÜB wg. der MK zugestellt habt, schon aufgehoben war, galt dann das Vollstreckungsverbot gem. § 89 InsO gar nicht mehr, das entsprechende Gericht kann ja nicht wissen, ob Ihr nicht ggf. Neugläubiger seid... der Schuldner war untätig und der InsVw hat es wohl verpasst die MK zu beschlagnahmen, sonst hätte der Drittschuldner das ja mal gemerkt, oder wie oder was?

vllt einfach weiter alle Hunde schlafen lassen und ggf. irgendwanneinmal still und heimlich die MK kassieren :twisted:

Re: Fehlerhafte Gläubigerliste zur Insolvenztabelle

Verfasst: 16.07.2013, 15:18
von Tölpel
Hallo Spargelranger, sag doch auch mal was dazu.