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Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 06.06.2013, 10:56
von Croata
Hallo! :smile:

Ich bitte um Hilfe, hier kommt meine Anfängerfrage: Forderung unserer Mandantin wurde geprüft und festgestellt. Einige Tage später hat der Schuldner sie dann aber beglichen. Hat sich wahrscheinlich überschnitten. Müssen wir dem Insolvenzverwalter mitteilen, dass die Forderung nicht mehr besteht? Oder was macht man in so einem Fall?

lg

Re: Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 06.06.2013, 11:03
von Sveta
Hallo Croata,

Forderung zurücknehmen. Das wird dann in der Tabelle vermerkt. Sonst bekommt ihr ja eventuell eine Quote darauf ausbezahlt.

Sveta

Re: Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 06.06.2013, 13:11
von Liesel
Also ich hab ja von Inso wenig Ahnung...aber denke mal, daß der Schuldner keine Forderungen mehr bedienen darf und hier ein Rückforderungsanspruch kommen kann. :kopfkratz

Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Re: Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 06.06.2013, 16:58
von Croata
Danke erstmal! :-)

Habe vorhin gelesen, dass „nach Forderungsfeststellung eine Rücknahme wegen der Rechtskraftwirkung des § 178 III InsO nicht mehr möglich ist. Man könnte als Insolvenzgläubiger dann lediglich auf die Geltendmachung des Anspruchs im weiteren (Verteilungs-)Verfahren verzichten.“

D. h. also: Verteilungsverfahren abwarten?

Re: Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 06.06.2013, 17:10
von beauty80
ich sehe das wie Liesel.....und meine mich dunkel erinnern zu können, dass der Schuldner Insolvenzforderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr bezahlend darf....Gläubigerbegünstigung fällt mir da ein. Der Insolvenzverwalter hat einen Rückforderungsanspruch und eure Forderung wird dann im normalen Verteilungsverfahren mit berücksichtigt.

Re: Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 07.06.2013, 08:05
von Kanzleihund
Alles Quatsch. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus seinem unpfändbaren Einkommen Gläubiger ganz nach seinem Belieben befriedigen darf. Deshalb gibt es auch keinen Rückforderungsanspruch des Insolvenzverwalters.

Re: Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 07.06.2013, 08:21
von samsara
Der Bundesgerichtshof hat entschieden
Hast Du dazu auch ein AZ. des Urteils?

Re: Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 07.06.2013, 08:23
von Kanzleihund
Muss ich dann mal im Büro schauen.

Re: Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 07.06.2013, 08:24
von samsara
Das wäre super.

Re: Forderung festgestellt, besteht aber nicht mehr

Verfasst: 07.06.2013, 10:10
von Liesel
Ah okay. Ich glaube, ich sollte mich bei Inso-Sachen komplett raushalten. :oops: