Hallo,
Chef hat für einen Mandanten das Privatinsolvenzverfahren eingeleitet. Jetzt hat unser Mandant bei vier Gläubigern die Forderung vollständig getilgt (insg. 16 Gläubiger). Nun hat das Gericht uns gesagt, dass die Anlage 6, 7 und 7A neu einzureichen sind. Meine (dümmliche, da keine Ahnung hab) Frage lautet: Muss ich jetzt die Quote und Raten neu berechnen? Oder kann ich es so stehen lassen? Im Gegensatz zu der ein oder anderen Forderung sind die beglichenen Forderungen minimal... Gibt es einen %-satz, der getilgt sein muss oder der sich sonstwie geändert hat von der Gesamtschuld, dass man die Quote neu ausrechnen muss? Oder muss man das bei der noch so kleinen Forderungsbegleichung neu ausrechnen?
Vielen Dank mal wieder für eure Hilfe
Liebe Grüße
maka2