Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mal ein kleines Problem. Bin auf dem Gebiet Forderungsprüfung neu. Und zwar soll ich hier jetzt einige Forderungen prüfen. Eine angemeldete Forderung sind typische Sozialversicherungsbeträge (AG- u. AN-Anteile). Es wurde ein vollstreckbarer Auszug aus dem Heberegister mit beigefügt, was ja einem vollstreckbaren Titel gleichsteht. Ich würde diese Forderung ja eigentlich feststellen. Es wurde auch eine Arbeitnehmeraufstellung beigefügt. Wenn ich die Beiträge aus der Aufstellung zusammenrechne komme ich allerdings nicht auf die angemeldeten Summen der AG- u. AN-Beiträge. Die Frage ist für mich jetzt, ob ich diese Forderungen aufgrund dessen bestreiten soll oder trotzdem feststellen kann.
Ich hoffe, es kann mir hier jemand helfen.
Forderungsprüfung
- Kanzleihund
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Bestreiten, weil die Forderung nicht nachvollziehbar ist
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Ja, das dachte ich mir fast. Feststellen kann man im Nachhinein immernoch.
Danke dir.
Danke dir.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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