Ich habe einen Schuldner angeschrieben und um Aktualisierung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse gebeten. Von dem Schuldner bin ich es gewohnt, dass er auf unsere Schreiben nur sehr ungerne reagiert, deswegen ist auch schon die Kostenstundung aufgehoben worden.
Nun kam ein (angeblicher) Nachbar vorbei, hat unser Schreiben abgegeben und mitgeteilt, dass der Herr XYZ verstorben sei, "wohl schon im Dezemer oder so".
Ich geh ja nunmal davon aus, dass der sich das nicht einfach so aus den Fingern saugt. Teile ich das dem Gericht einfach so mit? Oder muss ich noch irgendwelche Nachforschungen anstellen?
Mein Plan war, dass dem Gericht halt so mitzuteilen, bin mir aber gerade etwas unsicher und hoffe auf eure Hilfe.
Schuldner soll verstorben sein
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?? Welchem Gericht möchtest Du dies den mitteilen und warum??
Dem Insolvenzgericht. Die müssen dass dann doch auch wissen, dann müßte ja auch die WVP beendet werden, oder nicht? Warum sollte die WVP noch weiterlaufen, wenn der Schuldner gar nicht mehr unter uns weilt. Oder liege ich da jetzt ganz falsch?
- Cindi
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EMA würde ich auch empfehlen, es sei denn, Du kennst den Nachbarn. Könnte auch ein "Spezi" des Schuldners sein. Das Insolvenzgericht bzw der Insolvenzverwalter müsste doch in regelmäßigem Kontakt mit dem Schuldner stehen, da dieser doch sein Bemühen um Arbeit usw. darlegen muss in der WVP.
Ja, Asche auf mein Haupt, ich habe vergessen, dass am Anfang zu erwähnen für mich war das sowas von selbstverständlich.....
Wir teilen das dem Insolvenzgericht mit. Im Normalfall melden sich ja eigentlich Familienmitglieder. Von denen fordern wir dann noch eine Kopie der Sterbeurkunde, die wir dann an das Insolvenzgericht weiterleiten.
In deinem Fall würde ich das dem Insolvenzgericht so mitteilen, dass du die Auskunft von einem Nachbarn hast. Evtl. wird dann das Gericht weitere Nachforschungen anstreben oder du machst halt eine Einwohnermeldeamtsanfrage.
In deinem Fall würde ich das dem Insolvenzgericht so mitteilen, dass du die Auskunft von einem Nachbarn hast. Evtl. wird dann das Gericht weitere Nachforschungen anstreben oder du machst halt eine Einwohnermeldeamtsanfrage.
ich werde es erstmal so dem Gericht mitteilen und dann abwarten, was von dort kommt.