Hallo...ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Wir haben eine Schuldnerin, die sich in der Wohlverhaltensphase befindet. Sie hat uns nunmehr mitgeteilt, dass Sie eine Altersrente von 229,32 EUR erhält und eine Witwenrente von 847,71 EUR. Sie hat keine Unterhaltsverpflichtungen. Wenn ich beide Beträge zusammen rechne, müsste sie eine pfändbaren Anteil abführen. Darf ich denn beide Beträge zusammenrechnen?
Altersrente u. Witwenrente - pfändbarer Betrag
- Morgenmuffel
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Darfst Du. Du musst aber bei der Pfändung direkt einen Antrag auf Zusammenrechnung beider Einkommen stellen und gleichzeitig mitteilen, von welcher Stelle der pfändbare Betrag überwiesen werden soll. Jedenfalls hat mir das ein Rechtspfleger mal so mitgeteilt Hat auch funktioniert
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)