Zustellungsnachweis Aufforderung zur Forderungsanmeldung

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TanjaB.

#1

18.04.2013, 14:33

Hallo,

mein Chef kam nun auf die Idee, dass wir wohl einen Zustellungnachweis gegenüber dem Inso-Gericht führen müssen, dass wir den Eröffnungsbeschluss an die Gläubiger in der Gläubigerliste weitergeleitet haben und diese zur Forderungsanmeldung aufgefordert haben.
Ich bin eigentlich auch der Meinung, nachdem ich mich nun so allmählich in die Inso-Sachen eingearbeitet habe, da das aber bislang nicht gemacht wurde und es auch nie moniert worden ist, habe ich mich bislang nicht weiter damit beschäftigt. Nun muss ich das aber wohl doch mal machen.

In meinem schlauen Arbeitshilfenbuch habe ich so ein Muster gefunden, in dem drinsteht, wieviele Brief an welchem Tag zu welcher Uhrzeit bei der Post aufgegeben wurden.

Macht ihr das auch so? Ich frage mich gerade, wie ich das in die Praxis umsetzen soll.

Würde es auch ausreichen, einfach eine Gläubibgerliste beizufügen und dem Gericht mitzuteilen, dass diese Gläubiger angeschrieben wurden?
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#2

18.04.2013, 19:47

Also manchmal übersehen unsere Gerichte, dass ein Zustellnachweis fehlt. Aber das kommt echt echt selten vor, ich meine, dass wir den vergessen, denn das ist doch die absolute Pflicht des Verwalters :shock: .

Wir können aus unserem InsoProgramm heraus einen Zustellnachweis erstellen.
Das ist eine Auflistung der Gläubiger, drunter steht dann: Beurkundung der Zustellung gemäß §§ 8, 4 InsO; 168 ff. ZPO Zum Wecke der Zustellung durch Aufgabe zur Post sind die Briefsendungen mit folgendem Inhalt hier Inhalt einfügen in einem verschlossenen Umschlag, auf dem der oben genannte Empfänger mit seiner Anschrift benannt wurde, an die Sachbearbeiterin der Kanzlei, Frau TanjaB, übergeben worden und von dieser am hier Datum einfügen, bei der Deutschen Post AG aufgegeben wurden. Datum, Unterschrift Verwalter

Müsste doch in Eurem InsoProgramm auch irgendwie funktionieren.
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TanjaB.

#3

19.04.2013, 10:02

Danke für Deine Antwort.

Chef mein auch, dass im Programm irgendwo gesehen zu haben, ich kanns nicht finden, dann will ich nochmal auf die Suche gehen....

Ich muss die Sachen dann selber zur Post bringen? Das machen ja eigentlich die Azubis.
TanjaB.

#4

19.04.2013, 12:26

So, nach Telefonat gefunden. Nun muss ich nur noch abklären, wie ich das in die Praxis umsetzen soll und welche der zwei Varianten Chef wünscht.
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#5

19.04.2013, 13:49

Es kann jede Person zur Post gehen, die bei Euch arbeitet. Das muss auch nicht immer der gleiche Mitarbeiter sein. Das ist völlig wurscht. Du musst nur die richtige Person in die Zustellungsbestätigung schreiben.
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#7

02.05.2013, 17:14

Du kannst bei InsoText, wenn du die Schreiben machst einfach auf Nachweis klicken und dann kannst du den Nachweis ausdrucken, falls du es noch nicht selber raus gefunden hast ...
Wir drucken bei allen ersten Anschreiben, also an den Schuldner, Debitoren und Kreditoren Zustellnachweise aus und schicken sie an das Gericht.
Wie machst du das denn, wenn du einen Beschluss bezüglich eines nachträglichen Prüftermins zustellen musst? Da fordert das Gericht doch auch auf Nachweise zu übersenden (zumindest hier ist das so).
TanjaB.

#8

03.05.2013, 08:37

Danke ich habs inzwischen gefunden. Ich hab hier bislang für gar nichts einen Nachweis übersandt. Es hat auch noch nie jemand moniert. Die Beschlüsse für den nachträglichen Prüfungstermin bzw. auch den Schlusstermin werden inzwischen nicht mehr an die Gläubiger zugestellt, wir haben hier vor kurzem eine neue Rechtspfelgerin bekommen, die sagt, dass muss nicht, weil es im INternet veröffentlicht wird.
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