Kosten der Berufung bei Insolvenz

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constantin
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#1

02.04.2013, 18:46

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Während eines Berufungsverfahrens hat die Berufungsbeklagte, eine GmbH, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser Antrag wurde mangels Masse abgelehnt. Das Gericht regt an die Berufung zurückzunehmen, weil die GmbH aufgelöst ist. Wer trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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Pepples
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#2

02.04.2013, 20:00

Versuch mal bei einer insolventen und nicht mehr existierenden GmbH Geld zu holen. :pfeif :wink:
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Kanzleihund
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#3

02.04.2013, 20:01

@ Pepples: Das würde ich differenzierter sehen.

Zu allererst würde ich mir mal das Gutachten vom Insolvenzgericht kommen lassen. Als Gläubiger, der seine Forderung glaubhaft macht, hast Du ein Recht, dieses einzusehen. Daraus sollte sich ergeben, ob die Gesellschaft überhaupt noch über irgendwelche Vermögensgegenstände verfügt. Mangels Masse heißt nämlich nicht, gar kein Vermögen. Sondern nicht so viel Vermögen, dass es für die Verfahrenskosten ausreicht. Diese können sich im Insolvenzverfahren auf mehrere tausend Euro belaufen. Wenn da Vermögen ist, dann kann die Berufung fortgesetzt werden. Die Gesellschaft ist dann aufgelöst, kann aber nicht gelöscht werden. Da muss man eben die großen Geschütze auffahren. Sofern Du feststellst, dass da kein Vermögen mehr ist, kannst Du die Berufung ruhig zurücknehmen. Aus rein pragmatischen Gründen braucht man sich dann auch keine Gedanken mehr machen, wie man der Gegenseite die Kosten überhilft. Denn in diesem Fall wird der Mandant diese auf jeden Fall tragen. Denn greif mal einer nackten GmbH in die Tasche.
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Jupp03/11

#4

02.04.2013, 20:08

Es kann doch nur auf die Erfolgsaussichten des Berufungsverfahrens ankommen.
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#5

02.04.2013, 20:11

Jupp Jupp, da haste zwar auch wieder Recht. Aber was nützt Dir die beste Berufungsentscheidung, wenn der Gegner am Ende dann doch völlig und nicht nur ein bisschen pleite ist.
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Jupp03/11

#6

02.04.2013, 20:15

Könnte die Berufungsbeklagte in der I. Instanz nicht Klägerin gewesen sein mit einer Forderung von sagen wir mal 4.000,00 €? Die Frage des Themenstarters ist mit den gegebenen Angaben gar nicht zu beantworten.
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Kanzleihund
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#7

02.04.2013, 20:18

Kannste auch wieder Recht haben. Aber dann gilt eben allein wegen der Verfahrenskosten dasjenige, was ich gerade geschrieben habe :mrgreen: .
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Lämmchen
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#9

02.04.2013, 20:22

Naja, die Frage ging dahin, wer die Kosten des Berufungsverfahrens trägt, wenn die Berufung zurückgenommen wird, weil der Berufungsbeklagre in die Insolvenz gegangen ist. Die Frage dürfte einfach zu beantworten sein: der Berufungskläger.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jupp03/11

#10

02.04.2013, 20:24

Lämmchen, völlig richtig, daher hatte ich zunächst auch mit Rücksicht auf das Alter des Themenstarters nicht geantwortet. Die Folgen, die jedoch dadurch entstehen können, die wollte ich nur klarstellen.
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