Drittschuldnererklärung im Insolvenzverfahren
Verfasst: 28.03.2013, 09:08
Hallo...ich habe ein Problem. Wir bearbeiten ziemlich viele Insolvenzen, aber dieses Problem hatte ich noch nie.
Bei uns wird der Arbeitgeber des Schuldners immer über das Insolvenzverfahren mit Schreiben und ÜBersendung des Eröffnungsbeschlusses informiert. Des Weiteren weisen wir den Arbeitgeber darauf hin, dass Einkommensbezüge oberhalb der Pfändungsgrenze ab dem Monat der Insolvenzeröffnung in die Insolvenzmasse fallen. WIr fordern den Arbeitgeber zur Abgabe der Drittschuldnererklärung auf.
Jetzt hat ein Arbeitgeber zurückgeschrieben:
" laut § 840 Abs. 2 ZPO muss die Aufforderung zur Erstellung der Drittschuldnererklärung in der Zustellungsurkunde aufgenommen sein. Dies ist bei Ihrem Pfändungsbeschluss nicht der Fall, so dass wir zu keiner Auskunft verpflichtet sind"
Des Weiteren wollen Sie auch noch eine Geldempfangsvollmacht haben, was ja völliger Schwachsinn ist.
Was meint ihr dazu? Muss man jetzt den Eröffnungsbeschluss samt Anschreiben per Gerichtsvollzieher an den Arbeitgeber zustellen?
Danke für Eure Hilfe!
Bei uns wird der Arbeitgeber des Schuldners immer über das Insolvenzverfahren mit Schreiben und ÜBersendung des Eröffnungsbeschlusses informiert. Des Weiteren weisen wir den Arbeitgeber darauf hin, dass Einkommensbezüge oberhalb der Pfändungsgrenze ab dem Monat der Insolvenzeröffnung in die Insolvenzmasse fallen. WIr fordern den Arbeitgeber zur Abgabe der Drittschuldnererklärung auf.
Jetzt hat ein Arbeitgeber zurückgeschrieben:
" laut § 840 Abs. 2 ZPO muss die Aufforderung zur Erstellung der Drittschuldnererklärung in der Zustellungsurkunde aufgenommen sein. Dies ist bei Ihrem Pfändungsbeschluss nicht der Fall, so dass wir zu keiner Auskunft verpflichtet sind"
Des Weiteren wollen Sie auch noch eine Geldempfangsvollmacht haben, was ja völliger Schwachsinn ist.
Was meint ihr dazu? Muss man jetzt den Eröffnungsbeschluss samt Anschreiben per Gerichtsvollzieher an den Arbeitgeber zustellen?
Danke für Eure Hilfe!