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TanjaB.
#1
06.03.2013, 17:49
Ich weiss, ich bin schrecklich ungeduldig, entschuldigt bitte...aber vielleicht hat es ja auch bislang einfach noch niemand gelesen....ich zitiere aus dem anderen Thread zur Insolvenzstatistik:
TanjaB. hat geschrieben:Mal sehen, ob ich alles richtig versanden habe
:
Ich gebe die Daten ab,
- über Aufhebung, bzw. Einstellung des Inso-Verfahrens
- die Ankündigung der Restschuldbefreiung (damit dürfte der Beschluss gemeint sein, der mit Aufhebung des Inso-Verfahrens kommt, oder?
- dann wenn die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren erteilt wurde
habe ich was vergessen?
Das ganze gilt ja für Verfahren ab 2009. Was ist mit den Verfahren aus 2007, wo jetzt RSB erteilt wird. Melde ich das auch, weil RSB nach dem 01.01.2013 (also nach Inkrafttreten des Gesetzes) erteilt wurde?
und dann noch als Antwort auf eine andere Frage:
TanjaB. hat geschrieben:Also ich habe das jetzt so verstanden, dass ich das über unser Inso-Programm direkt ans Statistische Bundeamt schicke. Aber jetzt wo ich das hier so lese fällt mir wieder ein, dass ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ich dann auch irgendwie das dem Gericht mitteilen muss??? *amkopfkraz*
Kann jemand helfen?
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Pepples
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#2
06.03.2013, 19:35
Bitte nutze den vorhandenen Thread und frag da nochmals nach. Mehrfach Einstellungen bringen auch nicht schneller ein Antwort.
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