eine oder zwei Vollmachten erforderlich?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
schachterlteufel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 878
Registriert: 27.11.2008, 11:34
Beruf: Rechtsanwältin
Software: RA-Micro

#1

04.03.2013, 12:42

Hallo ans Forum,

ich vertrete einen Gläubiger gegen eine Privatperson und einen "Immobilienservice". Hier liegt Personenidentität vor.

Über das Vermögen der Privatperson wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Da der Immobilienservice rein gewerblich ohne "besondere" Rechtsform betrieben wurde, würde ich meinen, dass mir eine Vollmacht reicht, da die Privatperson auch für die gewerblichen Schulden haftet.

Ist das richtig?!

Schachterlteufel
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#2

04.03.2013, 13:12

Das würde ich auch so sehen. Bei einem Einzelunternehmer würde eine Vollmacht genügen.
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#3

04.03.2013, 13:12

Ggfs. den Betreff in der Vollmacht entsprechend ausführen?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
Antworten