Hallo ans Forum,
ich vertrete einen Gläubiger gegen eine Privatperson und einen "Immobilienservice". Hier liegt Personenidentität vor.
Über das Vermögen der Privatperson wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Da der Immobilienservice rein gewerblich ohne "besondere" Rechtsform betrieben wurde, würde ich meinen, dass mir eine Vollmacht reicht, da die Privatperson auch für die gewerblichen Schulden haftet.
Ist das richtig?!
Schachterlteufel
eine oder zwei Vollmachten erforderlich?
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Das würde ich auch so sehen. Bei einem Einzelunternehmer würde eine Vollmacht genügen.
- Mietzemau
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Ggfs. den Betreff in der Vollmacht entsprechend ausführen?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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