Ich versuche hier eine Forderung beizutreiben. Es geht um WEG Gelder. Diese habe ich u.a. zum Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet.
Der Schu ist jetzt zusätzlich in die Insolvenz gegangen. Auch hier muss ich die Forderung anmelden.
Ich würde, wegen der Anmeldung im ZV-Verfahren abgesonderte Befriedigung im Inso-Verfahren geltend machen.... ist das richtig?
abgesonderte Befriedigung
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4845
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Die abgesonderte Befriedigung wird in diesem Fall durch die Zwangsversteigerung realisiert.
(Evtl. wird der Insolvenzverwalter auch freihändig verkaufen, dann wird er Euch aber einbeziehen.)
(Evtl. wird der Insolvenzverwalter auch freihändig verkaufen, dann wird er Euch aber einbeziehen.)
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4845
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Also muss ich es ankreuzen?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11