Erstes Anschreiben an Schuldner im Verbraucherinsolvenzverfa

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
TanjaB.

#1

23.02.2013, 21:15

Hallo,

nachdem ich mich nun hier angemeldet habe, habe ich gleich mal eine Frage. Ich möchte kurz dazu erklären, dass ich vor 1 1/2 Jahren nach langer Elternzeit wieder angefangen bin, beim Anwalt zu arbeiten und bin so bei einen Insolvenzverwalter gelandet. Ich habe vorher nie etwas mit Insolvenzen zu tun gehabt. Nun bearbeite ich die Verbraucherinsolvenzen fast ausschließlich alleine und selbständig.
Ich habe die Sachen so übernommen, wie sie mir von einer Kollegin erklärt wurden. Nun habe ich mich recht gut eingarbeitet und habe immer mal wieder das Gefühl das wir "nicht ganz optimal" arbeiten. Daher habe ich mir nun meine liebste Kollegin, das Buch "Arbeitshilfen für Insolvenzsachbearbeiter" vorgenommen. Nun habe ich dort gesehen, dass beim ersten Anschreiben an den Schuldner ein Fragebogen mit diversen Fragen mitgeschickt wird. Grundsätzlich finde ich die Idee mit einem Fragebogen nicht schlecht, weil ich mir manchmal mehr Informationen wünsche als mein Chef sie im ersten Gespräch aufschreibt, vielleicht könnte so ein Fragebogen helfen. Allerdings finde ich den in dem Buch abgedruckten Fragebogen extrem zu lang. Ich bin mir ziemlich sicher, dass "meine" Schuldner in den meisten Fällen völlig überfordert wären und ich diesen Fragebogen nicht ausgefüllt zurückbekommen würde.

Lange Rede kurzer Sinn: Wie handhabt Ihr das? Fügt ihr einen Fragebogen bei? Wie regieren die Schuldner darauf? Was steht in Eurem Anschreiben drin?

Sorry, das ist etwas lang geworden.....
elli_m77
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 09.09.2011, 13:44
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Haufe Kanzlei Office

#2

24.02.2013, 18:09

Hallo,

ich weiß jetzt leider nicht, wie der Fragebogen aussieht, das genannte Buch kenne ich nicht. Ich bin aber selbst seit 2008 im Insolvenzrecht tätig. Sämtlichen Schriftverkehr (Forderungsaufstellung bei den Gläubigern anfordern, Angebot unterbreiten und Inso-Antrag ans Gericht ausfüllen) mache ich weitestgehend allein. Chef hilft nur bei "besonderen" Schuldnern. Ich kann daher nur sagen, wie es bei uns üblich ist:

1. Im Mandantengespräch nimmt mein Chef diverse persönliche Daten auf, wie Familienstand, Einkommen, monatliche Ausgaben etc.
2. Im Anschluss schreibe ich die Gläubiger an (wir arbeiten mit dem Inso-Manager) und bitte um Übersendung einer Forderungsaufstellung zu einem bestimmten Stichtag.
3. Sobald sich die Gläubiger gemeldet haben, wird das Angebot - außergrichtlicher Schuldenbereinigungsplan - unterbreitet.
4. Wenn sich dann die Gläubiger daraufhin gemeldet haben, bereite ich den Inso-Antrag vor: die Daten, die ich bereits vom Mandanten habe, trage ich ein. Die Daten, die mir noch fehlen, notiere ich auf einem separaten Blatt. Dann drucke ich die unterschriftsrelevanten Seiten des Inso-Antrages aus und übersende diese sowie das Blatt mit den noch fehlenden Daten an den Mandanten, mit der Bitte, das Ganze zu unterschreiben, die Daten zu ergänzen und gegebenenfalls noch fehlende Kopien zu übersenden.

Dieses System hat bislang wunderbar funktioniert.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und konnte etwas helfen.

VG, elli_m
TanjaB.

#3

24.02.2013, 19:14

Danke für Deine Antwort. Leider habe ich mich wohl ewas mißverständlich ausgedrückt. Sorry.
Ich meinte, das erste Anschreiben, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und Chef zum Treuhänder bestellt worden ist. Ansonsten läuft es bei uns auch so, allerdings muss ich mir meinen Chef noch erziehen, was die Datenaufnahme angeht. Vielleicht sollte ich dafür auch mal einen Fragebogen entwickeln, den er dann abarbeiten muss. Muss nämlich meist nochmal hinterher.
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#4

24.02.2013, 21:03

Ich halte so einen Fragebogen weitestgehend für überflüssig, weil sich 99 Prozent der Infos aus der Gerichtsakte ergeben. Die bekommen wir bei allen unseren Insolvenzgerichten automatisch mit dem Eröffnungsbeschluss. Wir machen das aber auch und fordern auch gleich Unterlagen an, z.B. Mietvertrag und Kontoauszüge. Schuldner füllen ihn aus und bringen ihn zum ersten Termin mit. Klappt in der Regel gut.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
TanjaB.

#5

24.02.2013, 21:11

Danke für Deine Antwort. Ich sehe das eigentlich auch so, dass sich das meiste aus der Gerichtsakte ergibt, die wird uns auch mit dem Eröffnungsbeschluss geschickt. Aber manchmal ergibt sich dann doch nicht alles. Habe mir ind er Zwischenzeit überlegt, dass ich mir mal einen kleinen Fragebogen zusammenstelle, bei der Dateneingabe am PC abhake was ich habe und den Rest dann eventuell (muss ich dann noch mit Chefe abklären) mitschicke, bzw. Chef dann den Rest mit Schuldner im 1. Gespräch ausfüllt. D. h. aber auch, dass ich mir meine Chef erziehen muss....
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#6

24.02.2013, 21:45

Hihi habe ich auch noch nicht gehört. Refana weiß mehr als Insolvenzverwalter und erzieht ihn. Sollte doch andersherum sein :kopfkratz . Na wenn Du mal wechseln willst, weißt ja, wo Du mich findest.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
TanjaB.

#7

24.02.2013, 22:04

:pfeif Hauptsache mein Chef bekommt nicht mit, dass ich ihn erziehen will..... :pfeif
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#8

24.02.2013, 22:29

Och die meisten Chefs bekommen nix mit :D
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Antworten