Anspruch auf vertretbare Handlung aber Schuldner in Insolven

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
reno61381
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 20.06.2012, 14:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

04.02.2013, 16:43

Hallo Leute,
ich hoffe hierbei kann mir jemand weiterhelfen, also folgender Sachverhalt:

Unser Mandant hat einen Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber dem Schuldner (vertretbare Handlung), es wurde bereits ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt, wir haben aber noch keinen rechtskräftigen Titel aus dem wir vollstrecken könnten. Dazu kommt, dass der Schuldner noch während des Beweisverfahrens Insolvenz angemeldet hat.
Können wir jetzt trotzdem ein gerichtliches Verfahren anhängig machen und aus dem Titel dann vollstrecken?
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#2

04.02.2013, 20:10

Dein Sachverhalt ist etwas dürftig; wichtig wäre, um welche Art des Vertrags es sich handelt. Sofern der Insolvenzverwalter die Vertragserfüllung ablehnt (einer eindeutigen Erklärung bedarf es hierzu nicht, er muss Euch wegen § 103 Abs. 1 InsO nur mitteilen, wenn er den Vertrag erfüllen will) sieht es mit einer Mängelgewährleistung schlecht aus. Der Insolvenzverwalter ist zur Mängelgewährleistung nur dann verpflichtet, wenn er die Vertragserfüllung verlangt. Gegen den Schuldner sind die Ansprüche in der Regel Insolvenzforderung, welche als solche nicht weiter durchsetzbar ist. Da hilft nur, die Kosten der Mängelbeseitigung als Schadenersatz zur Insolvenztabelle anzumelden. Das geht natürlich erst, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin ist alles möglich. Dies würde aber bedeuten, gutes Geld dem schlechten Geld hinterher zu werfen. Denn für eine Forderungsanmeldung braucht es keinen Titel.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
reno61381
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 20.06.2012, 14:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

06.02.2013, 16:12

Danke schonmal für die Info,
also der Schuldner ist Handwerker und sollte bei unseren Mandanten einen Fußboden verlegen, was er allerdings sehr mangelhaft gemacht hat, er wurde dann zur Nachbesserung aufgefordert, aber da kam dann auch schon das InsoVerfahren.
Heißt das also, wir müssen beim Insolvenzverwalter anfragen, ob er mit der Nachbesserung einverstanden ist und wenn dieser nein sagt, können wir unseren Anspruch vergessen?
Antworten