Gebühren für Löschen der Bekanntmachungen auf der Homepage?

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Betzy-aus-dd
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#1

30.01.2013, 09:08

Guten Morgen an alle,

Folgendes Problem habe ich:

Mdt. hat Restschuldbefreiung erteilt bekommen - diese ist auch rechtskräftig. Dennoch waren über http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank weiterhin Bekanntmachungen innerhalb des aufgehobenen InsVerfahrens über das Vermögen unseres Mdt. zu finden, weshalb wir das Gericht dazu aufgefordert haben, diese zu löschen. Das alles ist auch wunderbar und ohne Probleme erfolgt - nun wollen wir unsere hierfür entstandenen Kosten gegenüber dem AG einfordern. Habt Ihr ´ne Ahnung, was man abrechnen könnte? Meines Erachtens passen alle Gebühren von Nr. 3313-3323 VV RVG so gar nicht dazu - hat jemand vielleicht irgendjemand irgendeinen Tipp??? :roll:


Lieben Dank, Betty
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