Hilfe beim Ausfüllen eines Insolvenzantrages

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#1

23.01.2013, 15:06

Meine Frage ist:

Bei dem Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren (Anlage 7 A)
also der Musterplan mit Einmalzahlung, muss man den Gesamtregulierungsbetrag angeben. Meine Frage ist jetzt, welchen Betrag gebe ich da an und wie berechne ich den? Kann mir da jemand helfen? Stehe voll auf dem Schlauch :-)
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michi-bruce
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#2

23.01.2013, 15:18

Wo soll das denn stehen?! Ich hab hier so einen Vordruck vorzuliegen und da seh ich nur: Gesamtverschuldung in EUR (ist klar, was das ist), derzeit pfändbarer Teil des Einkommens in EUR (ist meiner Ansicht auch klar) sonst seh ich da nix von Gesamtregulierungsbetrag oder meine Maulwürfigkeit haut mich um ... :wink:
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#3

23.01.2013, 15:25

Du bist bei dem Musterplan mit flexiblen Raten ich meinte aber den Musterplan mit Einmalzahlung also die Nummer 70 :-)
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schneewittchen1984
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#4

23.01.2013, 15:32

Da rechnest du alle Zahlungen des Schuldners zusammen, das ist dann der Regulierungsbetrag.
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michi-bruce
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#5

23.01.2013, 15:34

Aha, jetzt gecheckt. Ich sach ja, meine Maulwürfigkeit lässt grüßen. Stimme schneewittchen jedoch zu. :wink:
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#6

23.01.2013, 15:44

okay verständlich, aber ich habe 41 gläubiger und der schuldner hat im prinzip nix und wird auch nix haben gehe ich mal von aus... also kann er eig nichts zahlen wie mache ich das denn dann??? ich hab keine ahnung und mein chef kann mir da auch nicht weiterhelfen....
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schneewittchen1984
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#7

23.01.2013, 16:38

Aber wenn er den Gläubigern nix anbietet, kannst du doch auch keinen Plan mit festen Raten machen, dann macht man doch einen mit flexiblen, der sich den Einkommensverhältnissen des Schuldners anpasst.
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#8

24.01.2013, 13:44

achso :thx okay
gut also nehme ich den musterplan mit flex. raten und wie viel kann der schu. dann zaheln, weil er von arbeitslosengeld lebt? das is zu hoch für mich :(
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michi-bruce
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#9

24.01.2013, 13:49

Wenn du den Plan mit den flexiblen Raten hast (Rd-Nr. 71), brauchste das nicht anzugeben - vgl. meine Frage von # 2. :wink:
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#10

24.01.2013, 13:55

Beim Plan mit flexiblen Raten führt der Schuldner dann den jeweils pfändbaren Teil seines Einkommens (sofern denn pfändbares Einkommen erzielt wird) an die Gläubiger ab. Das wird bei deinem jetzten Schuldner vermutlich dann erstmal 0 € sein, kann sich aber dann ändern, wenn er dann Einkommen erzielt (flexibler Nullplan). Lies dir doch bitte mal die Ausfüllhinweise durch.
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