Hilfe beim Ausfüllen eines Insolvenzantrages

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
xXxAnnexXx
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 17.07.2012, 13:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#11

24.01.2013, 14:01

oh man okay also das hab ich jetzt verstanden... mit dem pfändbaren anteil blabla :D
so das bedeutet jetzt für mich also ich brauch garkeinen musterplan beifügen oder wie??
sry wenn ich nerve aber ich will sicher gehen das es richtig ist und die hinweise hab ich alles schon 5x gelesen aber da wird ja auch nich richtig erklärt... find ich :pfeif
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#12

24.01.2013, 14:40

xXxAnnexXx hat geschrieben:so das bedeutet jetzt für mich also ich brauch garkeinen musterplan beifügen oder wie??
Na, du füllst die Anlage 7 A mit flexiblen Raten komplett aus (da steht ja immer drin, was da rein muss) und ggf. noch 7 B, da muss man dann ja Gesamtverschuldung, Quote, etc. einfügen in den Plan. Aber man rechnet - im Gegensatz zu dem Plan mit festen Raten - keinen festen Betrag aus, den jeder Gläubiger erhalten wird.
Bild
xXxAnnexXx
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 17.07.2012, 13:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#13

24.01.2013, 14:48

sry ich verstehe es einfach nicht... aber der schu hat doch nix und pfändbares einkommen hat er auch nicht also welche raten soll ich denn dann da hinschreiben wenn es doch nichts zu holen gibt... :?: :?:
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#14

24.01.2013, 14:50

Hast du das Antragsformular grad vor dir liegen? Ich schreib ja, man berechnet beim flexiblen Plan eben KEINE festen Raten! Wenn der pfändbare Betrag gerade 0 ist, dann schreibst du genau das auch in das Antragsformular rein.
Bild
xXxAnnexXx
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 17.07.2012, 13:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#15

24.01.2013, 14:55

ja hab es schon seit wochen vor mir liegen und komm einfach nicht weiter.... also schreibe ich einfach überall "0" hin...??? oh mann ich komm mir grade so blöd vor :(
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#16

24.01.2013, 15:04

Die 0 würdes du beim "derzeit pfändbaren Teil des Einkommens reinschreiben", ganz oben. Da kommt links nebendran dann noch die Gesamtverschuldung rein (also die Summe aller gegen den Schuldner geltend gemachten Forderungen), die Laufzeit des Plans (72 Monate?), dann machst du noch Angaben zur Zahlungsweise (es geht nur da drum, dass das geregelt ist, wenn der Schuldner mal Einkommen hat, das den Pfändungsfreibetrag übersteigt) und den Beginn der Laufzeit des Plans.

Dann machst du noch nen Kreuzchen, dass sich der Zahlbetrag aus dem pfändbaren Teil des Einkommen nach §§ 850c ff ergibt und falls ihr noch weitere Ausführungen macht, dann noch ein Kreuzchen bei den ergänzenden Regelungen.

Und dann musst du pro Gläubiger wieder die Zeile ausfüllen (Hauptforderung, Zinsen, berechnet bis zum, Kosten), gibst an, ob die Forderung gesichert ist (Abtretung?) und dann musst du in % angeben, welchen Anteil der Gläubiger bekommen soll wenn Renten gezahlt werden.
Bild
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#17

24.01.2013, 15:05

xXxAnnexXx hat geschrieben:oh mann ich komm mir grade so blöd vor :(
Brauchst du nicht. Machst du das denn zum 1. Mal? Hast du keine Kollegin/Chef der dir da n bisschen helfen kann zum Einstieg?
Bild
xXxAnnexXx
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 17.07.2012, 13:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#18

24.01.2013, 15:41

okay danke echt vielen dank :thx ich glaube ich habs jetzt... :-)

naja das ist ja mein problem bin alleine und meine chefs wissen beide nicht so wirklich bescheid, die sagen einfach immer ich soll mich mal schlau machen... naja und das versuche ich :-)
ja mache das jetzt zum ersten mal also einen antrag ausfüllen :shock: habe mir das iwie einfacher vorgestellt :-)
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#19

24.01.2013, 15:46

Ja, man muss sich ein wenig konzentrieren beim Antrag, aber nach ner Zeit hat man dann den Dreh raus. Und ganz zur Not setzen einem die Insolvenzgerichte auch nochmal ne Frist zur Nachbesserung von einem Monat und machen auf das aufmerksam, was nicht passt. :wink:
Bild
Benutzeravatar
michi-bruce
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3531
Registriert: 01.04.2010, 10:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: am Rande des Wahnsinns

#20

24.01.2013, 15:50

Wenn du den Antrag dann fertig hast, kopier ihn am besten für dich. Dann weißte beim nächsten Antrag wies geht. :mrgreen:
Bild Viele liebe Grüße von mir! Bild Kroatien - Weltmeister der Herzen! Bild 58 : 2

Bild SHIT!!!! (Bruce Willis)
_________________

Bild I love: 1. Bruce Willis, 2. Andrew-Lee Potts, 3. Toni Kroos :knutsch, 4. Michael Bublé, and 5. The Doctor Bild!
Antworten