Forderungsanmeldung in Österreich

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Jessie
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#1

14.12.2012, 10:57

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal ganz drigend eure Hilfe. Ich soll eine Forderunganmeldung in Österreich machen. Weiß jemand von euch was da die Voraussetzungen sind? Titel habe ich beisammen, brauche ich dafür die Bescheinigung nach Artikel 54 und 58 EuGVVO? Bei der ZV in Österreich braucht man ja - soweit ich weiß - einen Anwalt vor Ort. Ist das bei Forderungsanmeldungen auch so? Ein Formular für die Anmeldung habe ich gefunden, ist halt die Frage, ob wir das selber ausfüllen und wegschicken können, oder ob wir einen Unterbevollmächtigten in Österreich brauchen.

Kann mir da jemand helfen?

Vielen Dank im Voraus :)

Lg Jessie
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Blnerin
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#2

18.01.2013, 11:26

Ich muss jetzt leider auch eine Forderung in Österreich anmelden und weiß auch nicht, was ich da genau machen muss und ob wir das überhaupt dürfen. Kann vielleicht jetzt jemand helfen oder @Jessie hast du es mittlerweile herausgefunden?
anni22
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#3

18.01.2013, 15:23

Wir haben für unsere Mandantin auch schon mal ne Forderungsanmeldung in Österreich gemacht.
Wir hatten dafür ein Formular, das 3fach eingereicht werden musste beim Landesgericht Wels. Ist ähnlich, wie die deutschen Formulare und es gab keine Probleme.
Die Kosten für die Forderungsanmeldung trägt ja eh die Mandantschaft, daher dürfte es egal sein, ob ein dt. RA die FA einreicht.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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