Einstellung nach § 207 InsO bei KG

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niva
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#1

13.12.2012, 10:32

Ich habe einen Beschluss bei dem das Insolvenzverfahren nach § 207 InsO eingestellt wurde.

Das heißt doch jetzt, dass ich einen Tabellenauszug beantragen kann und aus diesem dann vollstrecken könnte? Andererseits ist Schuldner eine KG und die ja aufgelöst? Kann ich denn jetzt gegen den persönlich haftenden Gesellschafter vollstrecken? Und wenn ja, wie? Mit dem Tabellenauszug oder muss ich da noch was anderes beantragen?
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#2

13.12.2012, 10:42

Gegen den Gesellschafter kannst Du nur mit einem Titel gegen den Gesellschafter vollstrecken. Der Tabellenauszug ist leider kein solcher. Aber bitte erst einmal die Hausaufgaben machen. Der Insolvenzverwalter, wenn er denn Ahnung hat, muss den Gesellschafter wg. § 93 InsO in Anspruch genommen haben. Meines Erachtens kann Dir der Gesellschafter eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter entgegen halten. Also mal schön beim Insolvenzgericht den Schlussbericht des Insolvenzverwalters anfordern; dort sollte stehen, was mit der persönlichen Haftung geworden ist.
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#3

13.12.2012, 12:14

:thx

Kostet es was den Schlussbericht anzufordern? Hab so was noch nie gemacht. :oops:
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#4

13.12.2012, 12:17

Darauf berufen, dass Du Gläubiger bist. Sonst hast Du kein Recht, den Schlussbericht zu bekommen. Dann sollte es aber nur Schreibauslagen kosten.
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#5

13.12.2012, 12:23

Super, vielen Dank. Dann muss ich nur noch sehen, wie ich das ganze dem Mandanten erkläre, damit der auch versteht, was jetzt passiert.
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#6

03.01.2013, 16:22

Der Insolvenzverwalter, wenn er denn Ahnung hat, muss den Gesellschafter wg. § 93 InsO in Anspruch genommen haben.
So, den Schlussbericht hab ich jetzt vorliegen. Mal davon abgesehen, dass ich daraus dem nicht wirklich schlau werde, finde ich jetzt nichts von einem § 93 Inso.

Was muss/kann ich jetzt machen? :frust
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#7

03.01.2013, 20:56

Den Schlussbericht scannen und an den Kanzleihund mailen.
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