Befriedigung der Gläubiger bei Masseunzulänglichkeit

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Lunashine
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#1

14.11.2012, 15:16

Folgender Sachverhalt:

In dem Verfahren (IN) haben wir Masseunzulänglichkeit im Mai 2010 angemeldet.

Während des Verfahrens wurden diverse Masseforderungen (GVZ-Kosten, StB-Kosten, Instandhaltungskosten, Bankgebühren, ...) bezahlt. Nun wurde der Schlussbericht eingereicht und ich muss das noch verbleibende Guthaben des Anderkontos (circa 4.500,00 €) "los werden". Dem Guthaben auf dem Anderkonto stehen aber noch offene Masseforderungen in Höhe von circa 12.000,00 € entgegen.

Wie zahle ich nun das Geld, welches ich noch auf dem AK habe, an die Massegläubiger? Quotal? Der Reihenfolge nach, wie diese hier geltend gemacht worden?

Hätten die vorherigen Massekosten (fast alle wurden nach Anzeige der MZU bezahlt) überhaupt beglichen werden???

Ich glaube ich stehe gerade voll auf dem Schlauch :rumhack
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