Moin Ihr Lieben,
ich hätte auch eine Frage zu dem Thema.
Folgendes:
Wir sind Kläger und der Beklagte hat am 02.11.2017 Insolvenz angemeldet, das Gericht aber nicht informiert, sodass am 09.01.2018 noch ein VU erging.
Ich habe dann unsere Forderungen (VU und unsere Gebühren) angemeldet. War mir aber von Anfang an unsicher, ob das wegen der Verfahrensunterbrechung überhaupt geht und habe es aber trotzdem einfach versucht. Jetzt schreibt der Insolvenzverwalter Folgendes: "über das Vermögen des Xy hat das AG Xy am 02.11.17 das Insolvenzverfahren eröffnet und mich zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist somit gem. § 240 ZPO unterbrochen." Dass das Verfahren durch Inso-Antrag unterbrochen ist, ist mir ja klar. Aber darf ich auch nicht unsere Gebühren anmelden? Ich habe nicht oft mit Insolvenzsachen zu tun und weiß nicht so wirklich, wie ich jetzt weitermachen muss
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
Verfahrensunterbrechung § 240 ZPO
- Adora Belle
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Du hast aber schon im Insolvenzverfahren angemeldet? Wurde irgendwas bestritten?
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Hallo,BeLu89 hat geschrieben:Moin Ihr Lieben,
ich hätte auch eine Frage zu dem Thema.
Folgendes:
Wir sind Kläger und der Beklagte hat am 02.11.2017 Insolvenz angemeldet, das Gericht aber nicht informiert, sodass am 09.01.2018 noch ein VU erging.
Ich habe dann unsere Forderungen (VU und unsere Gebühren) angemeldet. War mir aber von Anfang an unsicher, ob das wegen der Verfahrensunterbrechung überhaupt geht und habe es aber trotzdem einfach versucht. Jetzt schreibt der Insolvenzverwalter Folgendes: "über das Vermögen des Xy hat das AG Xy am 02.11.17 das Insolvenzverfahren eröffnet und mich zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist somit gem. § 240 ZPO unterbrochen." Dass das Verfahren durch Inso-Antrag unterbrochen ist, ist mir ja klar. Aber darf ich auch nicht unsere Gebühren anmelden? Ich habe nicht oft mit Insolvenzsachen zu tun und weiß nicht so wirklich, wie ich jetzt weitermachen muss
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
eine Verfahrensunterbrechung im InsO-Verfahren ist normal. Du kannst demnach alle Eure Forderungen VOR Insolvenzeröffnung beim InsO-Verwalter anmelden und der prüft die Angelegenheit dann. Sollte bereits der Termin zur Prüfung stattgefunden und Ihr Eure Forderung nachräglich angemeldet haben, so findet die Prüfung Eurer Forderung in einem sogenannten "nachträglichen Prüfungstermin" statt. Die hierfür entstandenen Koten von € 20,00 müsst Ihr bzw. Eurer Mandant tragen und kann nicht zur InsO angemeldet werden.
Sollte der InsO-Verwalter Eure Forderung geprüft haben, erhaltet Ihr vom Gericht Eurer Tabellenblatt mit dem entsprechenden Vermerk.
LG:-)
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Ah ok, dann warte ich einfach ab.Sonnenblume1804 hat geschrieben:Hallo,BeLu89 hat geschrieben:Moin Ihr Lieben,
ich hätte auch eine Frage zu dem Thema.
Folgendes:
Wir sind Kläger und der Beklagte hat am 02.11.2017 Insolvenz angemeldet, das Gericht aber nicht informiert, sodass am 09.01.2018 noch ein VU erging.
Ich habe dann unsere Forderungen (VU und unsere Gebühren) angemeldet. War mir aber von Anfang an unsicher, ob das wegen der Verfahrensunterbrechung überhaupt geht und habe es aber trotzdem einfach versucht. Jetzt schreibt der Insolvenzverwalter Folgendes: "über das Vermögen des Xy hat das AG Xy am 02.11.17 das Insolvenzverfahren eröffnet und mich zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist somit gem. § 240 ZPO unterbrochen." Dass das Verfahren durch Inso-Antrag unterbrochen ist, ist mir ja klar. Aber darf ich auch nicht unsere Gebühren anmelden? Ich habe nicht oft mit Insolvenzsachen zu tun und weiß nicht so wirklich, wie ich jetzt weitermachen muss
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
eine Verfahrensunterbrechung im InsO-Verfahren ist normal. Du kannst demnach alle Eure Forderungen VOR Insolvenzeröffnung beim InsO-Verwalter anmelden und der prüft die Angelegenheit dann. Sollte bereits der Termin zur Prüfung stattgefunden und Ihr Eure Forderung nachräglich angemeldet haben, so findet die Prüfung Eurer Forderung in einem sogenannten "nachträglichen Prüfungstermin" statt. Die hierfür entstandenen Koten von € 20,00 müsst Ihr bzw. Eurer Mandant tragen und kann nicht zur InsO angemeldet werden.
Sollte der InsO-Verwalter Eure Forderung geprüft haben, erhaltet Ihr vom Gericht Eurer Tabellenblatt mit dem entsprechenden Vermerk.
LG:-)
Vielen Dank Ihr Lieben
- paralegal6
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Angemeldet ist jetzt alles? Tabellenblatt gibt es nicht immer.
Sollte der InsO-Verwalter Eure Forderung geprüft haben, erhaltet Ihr vom Gericht Eurer Tabellenblatt mit dem entsprechenden Vermerk.
LG:-)
Terminsgebühr ist nach Eröffnung entstanden, diese bekommst du nicht
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paralegal6 hat geschrieben:Angemeldet ist jetzt alles? Tabellenblatt gibt es nicht immer.
Sollte der InsO-Verwalter Eure Forderung geprüft haben, erhaltet Ihr vom Gericht Eurer Tabellenblatt mit dem entsprechenden Vermerk.
LG:-)
Terminsgebühr ist nach Eröffnung entstanden, diese bekommst du nicht
Also, wenn die Forderung teilweise bestritten oder vollständig bestritten ist, erhält man bei unseren Gerichten sofort einen Tabellenauszug zwecks Klage. Wenn die Forderung in voller Höhe anerkannt wird, handhaben es die Gerichte unterschiedlich. Mal bekommst Du das Tabellenblatt und mal musst Du es anfordern.
Wann war den der Prüfungstermin, der steht im Eröffnungsbeschluss, und wann habt ihr Eure Forderung angemeldet? Eventuell hälst Du mal beim InsO-Verwalter kurz eine Sachstandsanfrage bezüglich Eurer Forderung, ob er diese feststellen kann oder gegebenenfalls noch Unterlagen benötigt. Dann schaust mal was er sagt.
LG:-)
- paralegal6
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Würde tippen wenn im November eröffnet wurde dass Prüftermin schon war
Also, wenn die Forderung teilweise bestritten oder vollständig bestritten ist, erhält man bei unseren Gerichten sofort einen Tabellenauszug zwecks Klage. Wenn die Forderung in voller Höhe anerkannt wird, handhaben es die Gerichte unterschiedlich. Mal bekommst Du das Tabellenblatt und mal musst Du es anfordern.
Wann war den der Prüfungstermin, der steht im Eröffnungsbeschluss, und wann habt ihr Eure Forderung angemeldet? Eventuell hälst Du mal beim InsO-Verwalter kurz eine Sachstandsanfrage bezüglich Eurer Forderung, ob er diese feststellen kann oder gegebenenfalls noch Unterlagen benötigt. Dann schaust mal was er sagt.
LG:-)