Zahlung von Masseverbindlichkeiten

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Lunashine
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#1

31.10.2012, 13:18

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Das Verfahren ist masseunzulänglich. MZU wurde beim InsG angezeigt. Nun habe ich nach Abzug der Verfahrenskosten noch Geld auf dem Anderkonto. Dieses reicht aber nicht aus, um die Masseverbindlichkeiten vollständig zu begleichen.

Wie werden die Masseverbindlichkeiten nun bezahlt? Quotal oder in der Reihenfolge, wie sie angezeigt wurden oder in der Reihenfolge, wie sie entstanden sind??? :wut
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Kanzleihund
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#2

31.10.2012, 19:08

In der Rangfolge des § 209 InsO; im Gleichrang quotal.
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Lunashine
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#3

02.11.2012, 09:53

Dankeschön!! :D
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