Forderung festgestellt, aber nicht im Schlussverzeichnis?

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tiko73

#1

29.10.2012, 15:45

Hallo zusammen :wink1

Ich hab mal wieder ne Inso-Frage.

Wir hatten das Problem, dass unsere Forderung zunächst bestritten wurde.
Daraufhin haben wir ne berichtigte Zinsaufstellung hingeschickt und bekamen die Mitteilung vom AG (Tabellenauszug), dass noch immer z.T. bestritten wird. Dies gleichzeitig mit der Mitteilung, dass die Forderung nicht in das Schlussverzeichnis aufgenommen wurde, weil sie verspätet angemeldet worden sei.

Auf meine Nachfrage beim Inso-Verwalter kam dann die Antwort, dass die Forderung wie berichtigt nunmehr festgestellt wurde.

Was mich hier irritiert ist, dass die Forderung nicht im Schlussverzeichnis drin ist.

Was bedeutet das für mich? Muss ich da irgendwas unternehmen? Oder einfach abwarten?

Ich hoffe, die Inso-Profis können mir hier helfen :-) :thx schon mal :wink1
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Lunashine
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#2

30.10.2012, 07:57

Wenn die RSB versagt wird, kannst Du beim InsG einen vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen. Da ist die korrigierte Forderung drin.

Da Ihr Eure Berichtigung aber erst verspätet zum InsVerw gesandt habt, bleibt die unberichtigte Form der Anmeldung im Schlussverzeichnis(SVZ). Nach dem SVZ wird eine evtl. Quote berechnet.
tiko73

#3

30.10.2012, 13:06

Ok, also wir gehen zumindest nicht leer aus, wenn es (wider Erwarten) zu einer Quote kommt :-)
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#4

30.10.2012, 14:10

Der Teil, der im SVZ festgestellt wurde, wird bei der quot. Berechnung berücksichtigt.
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