Abrechnen im InsoVerfahren

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Nala
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#1

11.10.2012, 13:27

Hallo Ihr Lieben,

wir haben für unseren Mandanten zum Gutachten des InsoVerwalters Stellung genommen. Weiß jemand, ob es hier eine besondere Gebühr gibt, irgendwie "Gutachterliche Stellungnahme in InsoV" oder so ähnlich oder kann ich einfach eine Geschäftsgebühr 2300 abrechnen? Wir sind nicht der InsoV, sondern Gläubiger.

Danke

Gruß
Nala
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#2

11.10.2012, 14:13

Wäre dies die 3314 VV 0,5 Gebür?
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