Zwangsvollstreckungsversuch während Insolvenz

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Nadine1988
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#1

29.08.2012, 16:32

Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage, ich bin Anfängerin in der Insolvenz und habe heute eine Vollstreckungsankündigung der Verbandsgemeinde ins Büro gesickt bekommen (von der Schuldnerin) da mein Chef sich gerade in Urlaub befindet, ist niemand da, den ich fragen kann, also hoffe ich, dass mir jemand helfen kann.

Frage:

Die Verbandsgemeinde schreibt nun, dass sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchsetzen wird, wenn der offenstehende Betrag für Wasser nicht gezahlt wird. Geht das mich überhaupt etwas an? Muss die Schuldnerin nicht die NK Wie Strom, Wasser, Gas für ihre Wohnung selber zahlen? Oder habe ich da etwas verwechselt.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, vieeeelen Dank im Voraus!

:thx :mrgreen:
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marion
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#2

29.08.2012, 16:45

Hey,

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht zulässig. Sieh mal in den § 89 InsO.

Wenn die Forderung vor IE entstanden ist, muss sie zur Tabelle angemeldet werden. Anderweitig muss die Schuldnerin sie zahlen.

LG Marion :D
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Kanzleihund
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#3

29.08.2012, 18:21

Nu ja, es kann sich um Masseverbindlichkeiten handeln :pfeif
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marion
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#4

29.08.2012, 18:27

Ok, stimmt.
Aber dazu müsste der Verwalter in den Vertrag eingetreten sein.
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#5

29.08.2012, 18:30

Stimmt auch wieder - Gleichstand...
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wissensdurst
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#6

29.08.2012, 19:53

Die dazugehörige Wohnung/Haus ist aber kein Eigentum oder? Dann könnte nämlich die Verbandsgemeinde ggf. die Zwangsversteigerung beantragen.
Nadine1988
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#7

30.08.2012, 08:52

Also ich habe nochmal nachgeschaut, sie hat im Vermögensverzeichnis als Eigentum nur ein Grundstück angegeben, dass wir jedoch schon aus der Masse freigegeben haben. Bei der Vollstreckungsankündigung ist aber auch nicht ersichtlich, ob es sich um das aus der Masse freigegebene Grundstück handelt oder um die Wohnung in der die Schuldnerin derzeit wohnt, adressiert ist die Ankündigung an die Wohnung. Der Text darunter lautet wie folgt:

Vollstreckungsankündigung Kassenzeichen, Datum

Sehr geehrte ...

sie haben es trotz Mahnung versäumt, die nachgolgend genannten Forderungen fristgerecht zu begleichen. Die Vollstreckungsbehörde hat mich deshalb bauftragt, den Rückstand im Verwaltungsvollstreckungsverfahren einzuziehen. Deshalb empfehle ich Ihnen, die Schuldsumme binnen einer Woche ab Zugang dieser Ankündigung unter Vorlage dieser Zahlungsaufforderung einzuzahlen oder der Verbandsgemeindekasse unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

Abgabenart Fällig Betrag

Wasser 15.04.12 292,68
Säumniszuschl. 16.05.12 5,00
Mahngeb. 16.05.12 5,66
Säumniszuschl. 01.08.12 5,00

Oder soll ich die Verbandsgemeinde mal anschreiben und mitteilen, dass sich die Schuldnerin in Insolvenz befindet, aber das Dumme ist ja, dass ich nicht weis, von wann die Schuldnen genau sind, ich nehme nämlich an, dass es sich hier um Schulden handelt, die nach der Insolvenz entstanden sind, also "Neuschulden" quasi und damit haben wir ja dann nichts mehr zutun.

Ich hoffe dass ich euch mit meiner kurzen Beschreibung ein wenig mehr Einblick in die Sache verschaffen konnte.

Vielen Dank für die freundlichen Anmerkungen.

:wink2
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#8

30.08.2012, 09:43

Wenn es Verbindlichkeiten sind, die an dem Grundstuck kleben, habt ihr zumindest insoweit damit zu tun, dass diese bis zur Freigabe des Grundstücks Masseverbindlichkeiten sind. Also Verbandsgemeinde anrufen, fragen von wann die Verbindlichkeiten sind und dann auch gleich mitteilen, dass Grundstück zum Zeitpunkt xy aus der Masse freigegeben wurde; sie sich also wieder an die Schuldnerin wenden müssen. Sofern zwischen Eröffnung und Freigabe ein kleiner Rest bleibt, Verwalterin fragen, ob Masseunzulänglichkeit angezeigt werden soll. Dazu muss aber die Verbandsgemeinde in "vor und nach Eröffnung"; "vor und nach Freigabe" aufschlüsseln.
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wissensdurst
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#9

30.08.2012, 09:46

:zustimm
Nadine1988
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#10

30.08.2012, 10:00

Super!! Vieeeelllen Dank Sie haben mir sehr geholfen :huepf :thx
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