Insolvenzverfahren Frankreich

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Katie
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#1

22.08.2012, 11:30

Hallo,
ich hätte da mal ein Problemchen.
Unser Schuldner hat sich nach Frankreich abgemeldet, eine genaue Anschrift hat er nicht hinterlassen. Ich befürchte, dass er dort Insolvenz machen will.
Meine Fragen:
Gibt es eine Seite, wo die Insolvenzen für Frankreich veröffentlicht werden?
Hat jemand Ahnung, wie es sich bei der "französischen" Insolvenz mit Forderungen aus vors. unerlaubter Handlung verhält (eine solche habe ich hier nämlich).

Danke schon mal im voraus.
Viele Grüße
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Kaltforelle
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#2

23.08.2012, 12:41

Habe mich mal 2008 damit beschäftigt und mir eine Notiz gemacht:
--------
In F werden eröffnete Insoverfahren in einem öffentlichen Anzeiger (B.O.D.A.C.C.)
bekannt gegeben.
Eine Anmeldung einer Forderung muss fristgerecht erfolgen, sonst erlischt die
Forderung. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist noch während eines
Jahres nach der Verfahrenseröffnung möglich, wenn der Gläubiger beweisen kann,
dass er das Versäumnis nicht verschuldet hat. Da ausländische Gläubiger häufig mit
Verspätung Kenntnis von einer Insoeröffnung erlangen, kann somit die Frist generell
mit einem Jahr nach Eröffnung berechnet werden.
--------
Wenn mit einem Titel in D nach dem Insoverfahren vollstreckt wird, kann der (ehemalige) Schuldner vom LG bestätigen lassen, dass Insoverfahren in F erfolgreich durchlaufen wurde.
Soweit meine Erinnerung.
Im www findest du sicherlich umfangreichere Informationen, u.a. auch auf Seiten von Anwälten, die dem Schuldner die ganze Sache in F organisieren :D
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Katie
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#3

23.08.2012, 14:03

Hallo,
vielen Dank schon mal für die Antwort. Dann werde ich mal schauen, ob ich die Internetseite des öffentlichen Anzeigers finde.
Einen Antrag dürfte mein Schuldner noch nicht gemacht haben, da er erst seit kurzem nach F entschwunden ist, aber bei mir haben da natürlich alle Glocken geklingelt. Ich werde das schön im Auge behalten.

Viele Grüße
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