Absonderungsrecht

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#1

20.08.2012, 12:47

Und immer noch mag ich keine Inso-Akten.... :twisted:

Kann ich ein Absonderungsrecht auch nachträglich geltend machen?
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#2

20.08.2012, 13:12

Natürlich, wenn der Insolvenzverwalter Dein Absonderungsrecht allerdings nicht kannte und schon anderweitig disponiert hat, kann es sein, dass Du leer ausgehst. Par. 28 InsO.
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#3

28.08.2012, 15:01

:thx , muss aber nochmal konkreter nachfragen....

Hintergrund ist der: Asbachuralte Sache (15 Jahre). Es liefen Pfändungen für mehrere Gläubiger. Der DS hat hinterlegt und ab und an gab es mal Ausschüttungen. Dann kam vor drei Jahren die Insolvenz. Wir haben die Forderung angemeldet, aber keine abgesonderte Befriedigung angekreuzt.

Anfang des Jahres fragte der Inso-V an, in welcher Höhe wir ein Absonderungsrecht am hinterlegten Betrag geltend machen. Wir "in voller Höhe". Jetzt schreibt er, Geltendmachung kann nicht berücksichtigt werden da in der Fo-A keine abgesonderte Befriedigung beantragt wurde.

Forderung ist nicht wirklich riesig, haben hätt ichs doch gern :pfeif Kann ich noch was machen?
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#4

28.08.2012, 15:07

Ihn auf die Rechtsprechung (ich meine des Bundesgerichtshofs) hinweisen, dass in dem Fall, in denen bei der Forderungsanmeldung vergessen wird, die abgesonderte Befrieidigung zu beantragen, kein Verzicht etc. auf diese vorliegt. Er muss Absonderungsrechte, so sie ihm bekannt sind, sogar dann berücksichtigen, wenn sich der Gläubiger dazu nicht äußert.
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#5

28.08.2012, 15:26

Hab jetzt ne Entscheidung vom OLG Nürnberg gefunden, wonach das Absonderungsrecht geltend gemacht werden kann, so lange die Schlussverteilung noch nicht stattgefunden hat.

Geht das mit einfachem Schreiben oder muss ich irgendwelche Formvorschriften einhalten?
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#6

28.08.2012, 18:30

keine Formvorschriften, aber immer die Veröffentlichung eines eventuellen Schlusstermins im Auge behalten. Notfalls muss nämlich vorher eine Klage raus.
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#7

12.09.2012, 09:00

:wink1 (besonders KH :mrgreen: )

Schlussverteilung hat noch nicht stattgefunden.... kann ich so tun:

"in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom . Zutreffend ist, dass bei der Forderungsanmeldung versehentlich nicht angegeben worden ist, dass abgesonderte Befriedigung geltend gemacht wird. Hierin kann jedoch kein Verzicht auf ein Absonderungsrecht gesehen werden. Wir machen daher nochmals ausdrücklich das Absonderungsrecht unseres Mandanten geltend. Nach Auskunft des Insolvenzgerichts hat die Schlussverteilung noch nicht stattgefunden, so dass der nachträglichen Geltendmachung nichts entgegensteht."

???
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#8

14.09.2012, 08:41

:schieb
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#9

14.09.2012, 08:49

Mach es so und sag das nächste Mal Bescheid, wenn Ich Deinen Fred übersehe.
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#10

14.09.2012, 09:05

:knutsch :thx
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