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Re: Rücknahme PfÜb wegen Insolvenz?

Verfasst: 19.04.2021, 08:47
von katinka1
mücki hat geschrieben:
15.04.2021, 21:33
Das muss nichts heißen. Wenn das Antragsdatum nicht im Beschluss steht, einfach mal beim InsVw oder InsG anrufen.

Grundsätzlich kann auch ein Drittschuldner einen "Aufhebungsantrag" stellen. Ich persönlich würde das aber ignorieren und warten, bis sich der InsVw bei euch meldet. Möglicherweise oder wahrscheinlich wurde die Bank vom InsVw angeschrieben und die "leitet" das jetzt weiter.
Vielen Dank für deine Antwort. Genau so habe ich es jetzt gemacht - erstmal das Schreiben des Drittschuldners ignoriert und warte ab bis der IV sich meldet ;)