Rücknahme PfÜb wegen Insolvenz?

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Spkie
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#11

14.08.2012, 15:18

das kann auslegungssache sein...habe leider keinen Kommentar zur Hand...
vllt. kann man den IV oder das AG mal anrufen und fragen, wann der Eintrag eingegangen ist
vllt. bringt man damit ein wenig Licht in Dunkel... :D
ich bin aber der Meinung, dass § 88 InsO greift
Spargelranger
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#12

14.08.2012, 15:24

Sollte es sich um ein IK Verfahren handeln, greift § 88 InsO ohnehin, da sich die Monatsfrist des 88 auf 3 Monate verlängert gem. § 312 Abs. 1 InsO.
Spkie
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#13

14.08.2012, 15:26

ich wüsste das es auch 3 Monate gibt, nur den § nicht gefunden...
:thx Spargelranger
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#14

14.08.2012, 15:28

Ist kein IK, sondern ein IN. Aber mit euren Erklärungen versteh ichs wohl langsam. Dann nehm ich den PfÜb jetzt zurück.
Insolvenzrecht ist echt nicht meins. Dankeschön für eure hilfreichen Antworten.
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Munde zu sprechen,
aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
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#15

25.02.2016, 08:49

Guten Morgen,
ich hätte auch eine Frage dazu. Ich habe leider fast gar nichts mit Insolvenz usw. zu tun, kenne mich dementsprechend sehr gut damit aus :lol: :lol:

Ich habe hier einen PfüB beantragt (mit vorl. Zahlungsverbot). Wir haben nun die DS-Erklärung bekommen und der DS weist darauf hin, dass beim AG soundso das Insolvenzantragsverfahren eingeleitet wurde. Unser vorl. Zahlungsverbot wurde 4 Tage nach dem Erlass des Beschlusses an den DS zugestellt, Zustellung PfüB ca. 14 Tage nach Erlass.

Muss ich hier noch was beachten? Habe ich noch irgendeine Möglichkeit zu meinem Geld zu kommen oder muss ich warten, bis ich die Forderung anmelden kann?
Muss ich den PfüB zurücknehmen?

Danke :thx :thx
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paralegal6
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#16

25.02.2016, 09:34

Also wenn das Verfahren eröffnet ist kannst du gleich anmelden, schau im Internet ob es zwischenzeitlich eröffnet wurde. Der Ds müsste dir mitteilen dass er nicht auszahlt, du musst meine ich nichts tun. Drittschuldnererklärung hast du ja.
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#17

26.02.2016, 09:27

Eröffnet ist es noch nicht, es läuft noch das Insolvenzantragsverfahren.
DS habe ich bekommen, die haben hier dann auf den Beschluss hingewiesen.

Dann werde ich mal abwarten .. :thx
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paralegal6
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#18

26.02.2016, 18:06

Im Antragsverfahren muss der ds aber eigentlich an euch auskehren
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katinka1
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#19

15.04.2021, 09:54

Hallo,

ich möchte den Fall nochmal aufgreifen.

Wir haben den Fall, dass ein Verbraucherinsolvenzverfahren im März 21 eröffnet wurde. Von wann der Antrag ist, lässt sich dem Beschluss nicht entnehmen.
Jetzt hat uns die Bank (??) angeschrieben, dass wir doch die Pfändung wg. der Inso aufheben sollen.... :kopfkratz
Die Pfändung wurde aber schon im Juni 2020 zugestellt, so dass m. E. § 88 InsO hier nicht greift. Wie seht ihr das? Mal davon abgesehen, dass ich es sehr merkwürdig finde dass wir von der Bank angeschrieben werden und nicht vom Insolvenzverwalter....
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mücki
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#20

15.04.2021, 21:33

Das muss nichts heißen. Wenn das Antragsdatum nicht im Beschluss steht, einfach mal beim InsVw oder InsG anrufen.

Grundsätzlich kann auch ein Drittschuldner einen "Aufhebungsantrag" stellen. Ich persönlich würde das aber ignorieren und warten, bis sich der InsVw bei euch meldet. Möglicherweise oder wahrscheinlich wurde die Bank vom InsVw angeschrieben und die "leitet" das jetzt weiter.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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