Inso-Schuldner kommt seinen Obliegenheiten nicht nach - RSB?

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mrsgoalkeeper
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#1

14.08.2012, 09:52

Nächster Fall.... :mrgreen: Laut Bericht des Treuhänders hat der Inso-Schuldner trotz mehrfacher Erinnerung und Hinweis auf die Folgen einen Fragebogen des TH nicht beantwortet (allgemeine Fragen zur aktuellen finanziellen Situation).

M.M. nach kommt der Schuldner damit seinen Obliegenheiten nicht nach und hat somit auch keine RSB verdient. Entsprechenden Versagungsantrag habe ich gestellt. Das Gericht teilt jetzt mit, dass "hinsichtlich der Mitwirkung konkrete Tatsachen fehlen" und dass "auch Ausführungen zur Gläubigerbenachteiligung" fehlen.

Ich wüsste allerdings nicht, was ich mehr schreiben soll, als das, was sich aus dem TH-Bericht ergibt.

Es kann doch nicht sein, dass ein Inso-Schu einfach mal nix macht und der Gläubiger in die Röhre guckt....

P.S.: Ich hasse dieses Zwangsenteignungsverfahren :motz
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Spargelranger
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#2

14.08.2012, 12:15

Nach § 296 Abs. 1 InsO ist neben der Obliegenheitsverletzung auch Voraussetzung, dass die Insolvenzgläubiger dadurch bei der Befriedigung beeinträchtigt werden.

Du solltest Kontakt mit dem Treuhänder aufnehmen. Welche Ausbildung hat der Schuldner? Wenn er eine Ausbildung hat, die im Normalfall zu pfändbarem Einkommen führen würde, hat er sich um eine solche Beschäftigung bemüht? So könnte man beispielsweise über eien Verletzung nach § 295 I Nr. 1 InsO nachdenken. Benachtiligt wären die InsO Gläubiger dann durch die fehlenden Ausschüttungen des pf. Einkommens.

Ist der Schuldner jedoch seit Jahren ALG II Empfänger ohne abgeschlossene Berufsausbildung und hat lediglich den letzten ARGE Bescheid nicht vorgelegt, sollte es schwierig werden, da die Benachteiligung fehlt.

Ich empfehle dazu die Lektüre dieser BGH Entscheidung:

http://openjur.de/u/68497.html" target="blank

Recht haben und Recht bekommen sind halt in Deutschland zwei verschiedene Paar Schuhe :roll:
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