Vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen

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Loki
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#1

08.08.2012, 09:21

Hallo an alle :wink2 ,

wir haben eine Forderung als vbuH im März 2012 zur Tabelle angemeldet. Der Schuldner wurde Mitte Juni 2012 belehrt wegen der vbuH. Widerspruch ging nicht ein. Die angemeldete Forderung aus vbuH wurde im nachträglichen Prüfungstermin Anfang August 2012 festgestellt. Mitte September 2012 ist der Schlusstermin (schriftliches Verfahren).

Ich muss jetzt bis zum Schlusstermin nichts mehr machen, oder? Kann ich nach dem Schlusstermin gleich den vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen?
Spargelranger
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#2

08.08.2012, 16:35

Wenn die Forderung geprüft und festgestellt ist, wird sie in das Schlussverzeichnis aufgenommen. Bis zum Schlusstermin musst du nichts mehr machen. Die Sache ist insoweit in sicheren Tüchern.

Einen vollstreckbaren Tabellenauszug kannst du natürlich beantragen, bekommen wirst du aber voraussichtlich keinen ;) Gem. § 294 Abs. 1 InsO sind Zwangsvollstreckungen für einzelne InsOgläubiger (auch für die mit Forderungen aus vbhuH) für die gesamte Dauer der Abtretungserklärung und somit auch in der Wohlverhaltensphase bis zur Erteilung der RSB unzulässig.
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Loki
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#3

09.08.2012, 09:03

Danke!

In der WVP will ich auch nicht vollstrecken. Wollt nur schon den vollstreckbaren Tabellenauszug haben. Den können wir also erst nach Beendigung der WVP beantragen?
Spargelranger
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#4

09.08.2012, 09:49

Davon würde ich ausgehen. Im Zweifel rufst du am besten mal beim Insolvenzgericht an und fragst vorsorglich nach. Der andere Weg wäre, es einfach zu probieren ;)
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Loki
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#5

10.08.2012, 08:35

Danke für deine Hilfe! :D
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