Insolvenzverfahren erledigt?

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LuzZi
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#1

24.07.2012, 14:30

Hallo nochmal,

hab gerad im Internet mich mal wieder über den Stand eines Insolvenzverfahrens schlau gemacht. Dort steht

1. Beschluss:
Das Insolvenzverfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung durch Beschluss vom 07.05.12 aufgehoben worden (§ 200 InsO). Dem Schuldner wurde durch rechtskräftigen Beschluss vom 23.03.12 Restschuldbefreiung angekündigt (§ 291 InsO).
2. Beschluss:
Ihm wird Restschuldbefreiung erteilt, wenn bla blub ...
3. Beschluss:
... Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 € ... Eine Verteilung findet somit mangels ausreichender Masse nicht statt. ...

So, wat mach ich nun? Soll ich die Akte jetzt noch liegen lassen oder wird da eh nix passieren? Dieser letzte Beschluss irritiert mich etwas. :?
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Kanzleihund
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#2

24.07.2012, 14:38

Weg mit der Akte, aller Voraussicht nach wird hier nix mehr passieren. Der letzte Beschluss heißt nur, dass die Gläubiger keine Quotenzahlung bekommen.
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#3

24.07.2012, 14:45

Wir haben sowohl die Forderung des Mandanten als auch unsere angemeldet, deswegen überlege ich, ob ich die Akte nicht doch erst einmal hängen lasse, bis in 4 Jahren dann der Beschluss bzgl. der Restschuldbefreiung kommt. Nur dem Mandanten wollte ich halt gern was schreiben.

Am besten schreibe ich dann wohl, dass mit keiner Zahlung gerechnet werden kann, da der Massebestand 0,-- € beträgt. :-|
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#4

24.07.2012, 14:50

So etwas würde ich dem Mandanten auch schreiben.
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#5

24.07.2012, 14:51

:thx
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