Frist bei vorläufig bestrittener Forderung

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rosa

#1

23.07.2012, 12:09

ich habe eine (nicht titulierte) Forderung zur InsoTabelle angemeldet. Jetzt kam der Tabellenauszug in dem es heißt, dass die Forderung "vorläufig bestritten" wurde.

Gibt es hier Fristen zu beachten? Klagefrist vielleicht?
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Kanzleihund
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#2

23.07.2012, 14:34

Nein, es sollte nur alles bis zum Schlusstermin erledigt sein. "vorläufig bestritten" heißt auch nur, dass derzeit eine abschließende Prüfung noch nicht möglich war. Ich würde erst einmal noch ein bissel abwarten und dann nochmals nachfragen, ob Forderung nun festgestellt wird.
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aculita
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#3

23.07.2012, 15:05

Hm, ich hänge mich mal dran.

Ich habe eine Forderung angemeldet und einen Tag vor dem Prüftermin noch auf verschiedenen Wegen (Mail & Fax) nachgeschoben, daß es eine vorsätzliche unerlaubt begangene Handlung war.
Jetzt habe ich lediglich eine "normale" Handlung festgestellt bekommen - kein Wort von der unerlaubten Handlung.

Kann ich da nachfragen, was damit ist? Oder muß ich irgendwas anderes beachten oder wäre etwas anderes ratsam?
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#4

23.07.2012, 20:21

Bei Forderungen aus unerlaubter Handlung muss der Schuldner vom Gericht gesondert belehrt werden (mit einem gewissen Vorlauf). Bei Nachmeldung des Rechtsgrundes einen Tag vor dem PT konnte dies nicht mehr erfolgen. Wurde der Rechtsgrund der vbuH nicht im ersten PT mitgeprüft, kann eine Prüfung des Rechtsgrundes noch in einem nachträglichen PT stattfinden.

Ich würde beim Verwalter nachhaken. Der müsste dann den nachträglichen PT beim Gericht beantragen. Möglicherweise erfolgt dies dann aber erst kurz vor dem späteren Schlusstermin.
aculita
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#6

24.07.2012, 09:57

Danke, Spargelranger!
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