Hallo,
habe folgenden Fall:
Eheleute haben zu je 1/2 eine Wohnung. Auf der Wohnung ist eine GS eingetragen, die derzeit von der Ehefrau bedient wird, weil Ehemann (getrennt lebend) in Insolvenz ist.
So jetzt hat sich der Inso-Verwalter gemeldet bei der Ehefrau und sagt er hätte einen Käufer. Der Kaufpreis ist zu niedrig für das Objekt und der Verwalter sagt nur, dass sie zustimmen soll.
Daher ich nicht wirklich viel Ahnung von Insolvenzen habe, weiß ich jetzt nicht weiter! Muss die Ehefrau dem Verkauf zustimmen? Kann sie verlangen, dass sie einen Großteil des Kaufpreises erhält? Wenn sie nicht zustimmt, kann dann der Verwalter die Teilungsversteigerung beantragen? Was hat es insgesamt für Konsequenzen für sie? Auf der Restsumme von der GS wird wahrscheinlich die Ehefrau sitzen bleiben.
Ich danke schon mal für die Antworten.
Gemeinsames Eigentum, Ehemann in Insolvenz
Wann wurde die Wohnung gekauft und zu welchem Preis?
Wie hoch soll der Kaufpreis jetzt sein? Was soll mit dem Kaufpreis passieren?
Wie hoch sind noch die Verbindlichkeiten bei der im Grundbuch eingetragenen Gläubigerin?
Können Angaben über den jetzigen Verkehrswert gemacht werden?
Wie hoch soll der Kaufpreis jetzt sein? Was soll mit dem Kaufpreis passieren?
Wie hoch sind noch die Verbindlichkeiten bei der im Grundbuch eingetragenen Gläubigerin?
Können Angaben über den jetzigen Verkehrswert gemacht werden?
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Hallo,
die Wohnung wurde 2003 mit 98.000,00 € gekauft. Anschließend wurden Verbesserungen noch vorgenommen. Die GS valutiert mit ca. 35.000,00 €.
Der jetzige Kaufpreis soll 49.900,00 betragen.
Die Frage was mit dem Kaufpreis passieren soll weiß ich selbst nicht. Der Insolvenzverwalter hat sich hierzu nicht weiter geäußert. Er schrieb nur, dass er einen Käufer hätte.
die Wohnung wurde 2003 mit 98.000,00 € gekauft. Anschließend wurden Verbesserungen noch vorgenommen. Die GS valutiert mit ca. 35.000,00 €.
Der jetzige Kaufpreis soll 49.900,00 betragen.
Die Frage was mit dem Kaufpreis passieren soll weiß ich selbst nicht. Der Insolvenzverwalter hat sich hierzu nicht weiter geäußert. Er schrieb nur, dass er einen Käufer hätte.